Abmahnungen können einen schneller treffen, als man glaubt. Ich hatte auch schon einmal das Vergnügen. Die Faustregel lautet: Bilder, Texte, schlicht alles, was jemand anders erstellt hat, darf nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers im Internet vertreitet werden. Und zu einer Verbreitung gehört auch das Teilen eines Textes mit Vorschaubild auf Facebook.
Gerade gibt es einen Fall, bei dem jemand wegen eines solchen Vorschaubildes zur Zahlung von 1800€ aufgefordert wird. Der Rechtsstreit ist noch nicht zuende, aber er zeigt, dass Facebook-Pinnwände von Urhebern unter die Lupe genommen werden und deren Zuständige verklagt werden.
Wer auf Nummer Sicher gehen will, der sperrt sein Profil vor Fremden, teilt keine Beiträge mehr auf Facebook oder verwendet ein Pseudonym. Wer nicht so strikt auf Facebook agieren möchte, der lässt zumindest die Vorschaubilder weg (dazu muss am Ende einer Vorschau ein Häkchen gesetzt werden). Eine kleine Abschwächung gibt es bei Artikeln von Seiten, bei denen Buttons zum Teilen auf Facebook stehen. Hier kann man davon ausgehen, dass das Teilen der Texte oder Bilder von Seiten des Urhebers erlaubt ist und auf Facebook passieren darf. Allerdings haftet man auch dafür, wenn auf der Seite widerrechtlich Bilder verwendet und auf der eigenen Facebook-Pinnwand auftauchen.
Der Justizminister in NRW beginnt wohl gerade damit, gegen Abmahnwellen durch Anwälte vorzugehen, aber man muss abwarten, was aus diesem Vorhaben des Ministers tatsächlich wird.
(Es stimmt übrigens nicht, dass das der erste Fall einer solchen Abmahnung gewesen ist.)