Der Bundesgerichtshof hat heute ein wegweisendes Urteil gesprochen: Eltern hatten dagegen geklagt, trotz Rechtsbelehrung ihrer Kinder für deren Downloads haften zu müssen. Der Bundesgerichtshof gab ihnen nun Recht. Sie haften nicht für Downloads ihrer Kinder, wenn sie die Kinder über die Rechtslage in Kenntnis gesetzt haben.
Das Urteil hat möglicherweise eine Rechtswirkung auf frühere Fälle. Das bedeutet, dass nun durch die geänderte Rechtsgrundlage Eltern das Geld, das an Rechteinhaber gezahlt wurde, zurückerstatten können.
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