Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen geht mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Berichterstattung des STERN vor, so steht es auf ihrer Internetseite.
Der Stern behauptet in seiner aktuellen Ausgabe, dass anonyme Schreiber des Blogs nach der Regierungsübernahme durch Rot-Grün PR-Aufträge im Wert von mehreren Hunderttausend Euro bedacht erhalten hätten.
Gegen diese Behauptung erwirkte die Landesregierung eine einstweilige Verfügung und schreibt
„In der Konsequenz bedeutet das, dass die Berichterstattung rechtswidrig war. Der Artikel hätte so nicht geschrieben werden dürfen. Wir fühlen uns in dem bestätigt, was wir von Anfang an gesagt haben“, erklärte Pressesprecherin Stephanie Paeleke-Kuhlmann.
Gut, das ist irgendwie Unsinn. Einstweilige Verfügungen sind mitnichten Aussagen über die Rechtswidrigkeit von Sachverhalten.
Beim Wir-in-NRW-Blog dementiert man derweil die Unterstellungen des STERN. Nicht dementiert wird hingegen die Behauptung des Zeit-Blogs Zweitstimme, dass jemand, der für das Blog schrieb, einen Auftrag von der SPD erhielt.
Beim STERN wird daraus, dass Schreibers des Wir-in-NRW-Blogs vom rot-grünen Wahlsieg “profitierten”, indem sie PR-Aufträge bekamen. Diese Interpretation ist bislang in ihrer Kausalität nicht belegt. Genau diesen Punkt nimmt Frank Lübberding unter Beschuss.