NRW-Landesregierung erwirkt einstweilige Verfügung gegen den STERN

Die Lan­desregierung von Nor­drhein-West­falen geht mit ein­er einst­weili­gen Ver­fü­gung gegen die Berichter­stat­tung des STERN vor, so ste­ht es auf ihrer Inter­net­seite.

Der Stern behauptet in sein­er aktuellen Aus­gabe, dass anonyme Schreiber des Blogs nach der Regierungsüber­nahme durch Rot-Grün PR-Aufträge im Wert von mehreren Hun­dert­tausend Euro bedacht erhal­ten hät­ten.

Gegen diese Behaup­tung erwirk­te die Lan­desregierung eine einst­weilige Ver­fü­gung und schreibt

„In der Kon­se­quenz bedeutet das, dass die Berichter­stat­tung rechtswidrig war. Der Artikel hätte so nicht geschrieben wer­den dür­fen. Wir fühlen uns in dem bestätigt, was wir von Anfang an gesagt haben“, erk­lärte Press­esprecherin Stephanie Paeleke-Kuhlmann. 

Gut, das ist irgend­wie Unsinn. Einst­weilige Ver­fü­gun­gen sind mit­nicht­en Aus­sagen über die Rechtswidrigkeit von Sachverhalten.

Beim Wir-in-NRW-Blog demen­tiert man der­weil die Unter­stel­lun­gen des STERN. Nicht demen­tiert wird hinge­gen die Behaup­tung des Zeit-Blogs Zweit­stimme, dass jemand, der für das Blog schrieb, einen Auf­trag von der SPD erhielt.

Beim STERN wird daraus, dass Schreibers des Wir-in-NRW-Blogs vom rot-grü­nen Wahlsieg “prof­i­tierten”, indem sie PR-Aufträge beka­men. Diese Inter­pre­ta­tion ist bis­lang in ihrer Kausal­ität nicht belegt. Genau diesen Punkt nimmt Frank Lüb­berd­ing unter Beschuss.

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