Satz mit X

Auch eine ziem­liche Posse ist wohl, wie die Gemeinde West­erkap­peln das Benutzerkon­to “west­erkap­peln” auf x.com löschen möchte:

Man habe den Betreiber angeschrieben und mit­geteilt, dass das Kon­to gelöscht wer­den solle. Bis jet­zt gebe es noch keine Antwort, erläutert Große-Heitmeyer.

Es ist so wichtig, dass es Zeitungsar­tikel gibt, die über sowas informieren. 

Wenn man nicht das Pass­wort des Zugangs, aber wenig­stens das zum Kon­to gehörige E‑Mail-Kon­to ken­nt, kann man sich ein­fach ein­loggen und das Kon­to löschen. Man scheint bei­des nicht zu haben. Dann kann man auch nicht bele­gen, dass einem das Kon­to gehört. Und hat man diesen Zusatz zur Kon­tak­tadresse von X.com in Deutsch­land, ein­er Kan­zlei, die nur Post weit­er­leit­et, gelesen?

Diese Zustel­lungs­bevollmäch­ti­gung gilt auss­chließlich für Zustel­lun­gen in behördlichen Ver­fahren nach § 24b JuSchG, § 24 JMStV und § 115 Medi­en­staatsver­trag sowie in Gerichtsver­fahren vor deutschen Gericht­en wegen Ver­bre­itung rechtswidriger Inhalte im Sinne von § 21 Abs. 2 JMStV.

Aber hey, dieses Inter­net ist für uns alle neu.

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