Auch eine ziemliche Posse ist wohl, wie die Gemeinde Westerkappeln das Benutzerkonto “westerkappeln” auf x.com löschen möchte:
Man habe den Betreiber angeschrieben und mitgeteilt, dass das Konto gelöscht werden solle. Bis jetzt gebe es noch keine Antwort, erläutert Große-Heitmeyer.
Es ist so wichtig, dass es Zeitungsartikel gibt, die über sowas informieren.
Wenn man nicht das Passwort des Zugangs, aber wenigstens das zum Konto gehörige E‑Mail-Konto kennt, kann man sich einfach einloggen und das Konto löschen. Man scheint beides nicht zu haben. Dann kann man auch nicht belegen, dass einem das Konto gehört. Und hat man diesen Zusatz zur Kontaktadresse von X.com in Deutschland, einer Kanzlei, die nur Post weiterleitet, gelesen?
Diese Zustellungsbevollmächtigung gilt ausschließlich für Zustellungen in behördlichen Verfahren nach § 24b JuSchG, § 24 JMStV und § 115 Medienstaatsvertrag sowie in Gerichtsverfahren vor deutschen Gerichten wegen Verbreitung rechtswidriger Inhalte im Sinne von § 21 Abs. 2 JMStV.
Aber hey, dieses Internet ist für uns alle neu.