Im Internet müssen ab sofort Kunden ihre Bestellung ausführlich aufgelistet werden, bevor ein rechtmäßiger Kaufvertrag besteht. Dies sieht eine Änderung des Bundesgesetzbuches (BGB) vor, das ab 1. August in Kraft getreten ist.
Mit dieser Regel werden Abzocken im Internet wie z.B. angeblich geschlossene Abonnements schwerer, aber nicht unmöglich gemacht. Wenn jemand eine Rechnung über angeblich bestellte Dinge bekommt, sollte man vorsichtig sein: Niemals dem Rechnungsausteller schreiben, dass man in irgendeiner Weise zu Ratenzahlungen bereit ist: Dies gilt schon als Vertrag, egal, was zuvor abgemacht gewesen ist.
In hartnäckigen Fällen sollte man unbedingt einen Anwalt konsultieren.
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