Was die Älteren noch über Ibbenbüren wissen

Auf Face­book hat sich inner­halb weniger Tage ein Ansturm auf eine Gruppe ereignet, die der Frage nachge­ht, was man noch aus sein­er Jugendzeit in Ibben­büren kennt.

Da gab es früher z.B. diese Anzeige der Telekom, die besagt, dass man sog­ar in der Pam­pa Mobil­funk emp­fan­gen kann — sog­ar in Püs­sel­büren. Das Apol­lo-Kino war das einzige Raucherki­no in der Umge­bung. Die Kugel Eis kostete noch 20 Pfen­nig. Der Ein­tritt für das Freibad an der Werth­müh­le betrug 60 Pfen­nig. Kinder durften das Bustick­et für 80 Pfen­nig nutzen, um dies bei Over­mey­er für 2 DM in Kleinzeug zu investieren. Und zum Feiern ging es in die Fis­co Disco.

Sport getrieben wurde natür­lich auch:

Vorhüpfen nan­nte man das damals. Die ISV hat mal gegen die Welt­meis­terelf von 1954 vor 11.000 Besuch­ern im Werth­müh­len­sta­dion gespielt. Und das Tanzen lernte man im La Strega.

Das Schwel­gen in alten Erin­nerun­gen ist also immer noch eine Lieblings­beschäf­ti­gung der Men­schen — ger­ade in der Sauren­gurken­zeit des Sommers.

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Gesetz gegen Kostenfallen im Internet

Im Inter­net müssen ab sofort Kun­den ihre Bestel­lung aus­führlich aufge­lis­tet wer­den, bevor ein recht­mäßiger Kaufver­trag beste­ht. Dies sieht eine Änderung des Bun­des­ge­set­zbuch­es (BGB) vor, das ab 1. August in Kraft getreten ist.

Mit dieser Regel wer­den Abzock­en im Inter­net wie z.B. ange­blich geschlossene Abon­nements schw­er­er, aber nicht unmöglich gemacht. Wenn jemand eine Rech­nung über ange­blich bestellte Dinge bekommt, sollte man vor­sichtig sein: Niemals dem Rech­nungsausteller schreiben, dass man in irgen­dein­er Weise zu Raten­zahlun­gen bere­it ist: Dies gilt schon als Ver­trag, egal, was zuvor abgemacht gewe­sen ist.

In hart­näck­i­gen Fällen sollte man unbe­d­ingt einen Anwalt konsultieren.

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Ich weiß, was du auf Facebook gelesen hast

Die Aktion, dass man über Face­book-Benutzer erfahren wollte, ob andere Face­book-Benutzer einen Namen oder ein Bild ver­wen­den, dass nicht genau der Per­son entspricht, die ihn oder es ver­wen­det, scheint vor­bei zu sein, da kommt eine neue, merk­würdi­ge Funk­tion auf die Benutzer zu:

In Grup­pen wird angezeigt, welche Benutzer Artikel in ein­er Gruppe gele­sen haben. Aber das ist eigentlich schon falsch aus gedrückt. Bei den Face­book-Seit­en ist es schon so, dass dort den Seit­en­be­treibern angezeigt wird, wieviele Per­so­n­en ange­blich einzelne Ein­träge gese­hen hät­ten. Das bedeutet aber nur, dass diese Ein­träge in der Time­line der Benutzer aufge­taucht sind, ob sie gese­hen wor­den sind, bedeutet das ger­ade nicht.

Und eben­so wenig bedeutet die Angabe, ein Bericht sei gele­sen wor­den, dass er gele­sen wor­den ist. Die neue Funk­tion dient also eher der Irri­ta­tion, der Verblendung, der Falschdarstel­lung ein­er Begeben­heit, die Face­book gerne darstellen würde, aber nicht kann. Sie soll wohl dazu dienen, die Benutzer emo­tion­al mehr an Face­book zu binden, aber ob das so klappt? Regen sich bald Leute darüber auf, dass man ange­blich ihren Ein­trag gele­sen, aber nicht mit “Gefällt mir” verse­hen hat?

Benutzer kön­nten sich gen­ervt fühlen, wenn sie von anderen, die diese Darstel­lung Face­books übernehmen, darauf ange­sprochen, das sie ange­blich irgen­det­was gele­sen, sprich erfasst hätten.

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Deckt die Religionsfreiheit Beschneidungen?

Im Blog von Cha­jm Gus­ki geht es in diesem Artikel aus jüdis­ch­er Sicht um die Entschei­dung des Köl­ner Landgerichts, religiöse Beschnei­dun­gen als rechtlich straf­bare Kör­per­ver­let­zung zu sehen. Der Artikel und die Kom­mentare sind sehr inter­es­sant zur Erfas­sung des Themas.

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Wolf­gang Schmid­bauer: Beschnei­dung ist nicht harmlos
Michael Schmidt: Poli­tik­er wollen Beschnei­dung legalisieren

Pro Recht auf Beschneidung

Der Jour­nal­ist und Jurist Herib­ert Prantl meint, es gin­ge juris­tisch in dieser Sache nicht um das Recht der Reli­gions­frei­heit, son­dern um das elter­liche Sorg­erecht.

Kon­tra Recht auf Beschneidung

Han­nah Wet­tig schreibt, religiöse Prak­tiken dürften nicht über das Recht gestellt wer­den.

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Facebook macht Jagd auf Pseudonyme

Zum besseren Schutz der eige­nen Per­son habe ich diverse Male darauf hingewiesen, dass man Face­book auch unter einem Pseu­do­nym ver­we­den könne. Dann entstünde zwar auch irgend­wie eine Daten­samm­lung zu dem betr­e­f­fend­en Account, der würde aber nicht dem kor­rek­ten Namen des Nutzers zugeschrieben. Genau da gegen möchte Face­book nun vorge­hen und über­rascht Nutzer ab heute mit ein­er Mit­teilung, über Bekan­nte mitzuteilen, ob der angegebene Name der richtige Name des Nutzers ist.

Wahrschein­lich erhal­ten dann Nutzer, denen von anderen zugeschrieben wird, nicht mit dem richti­gen Namen Face­book zu nutzen, eine Infor­ma­tion, dass sie ihren Namen ändern sollen. So passiert es zumin­d­est bei Google+. Bei Google+ kann man sich aber mit einem ver­meindlich richtig klin­gen­den Namen benen­nen, der­nicht so denun­ziert wer­den kann, wie es bei Face­book vorge­se­hen ist.

Damit ver­stößt man gegen das deutsche Recht von Inter­net­nutzern auf anonyme Nutzung von Tele­di­en­sten. Dieses Recht ist eingeräumt wor­den, weil es möglich ist, dass einem durch öffentliche Äußerun­gen per­sön­liche Nachteile entste­hen, dadurch, dass man iden­ti­fizier­bar ist.

Man sollte weit­er­hin ver­suchen, wenn man will, Face­book unter Pseu­do­ny­men zu nutzen, allein schon, weil es das eigene Recht ist. Wie die Reak­tio­nen auf diesen Vorstoß von Face­book aus­fall­en, wird man sehen.

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Was macht eigentlich eine Demokratie aus?

Die Wochen­zeitung DIE ZEIT hat einen Artikel veröf­fentlicht, dass das man­gel­hafte Wis­sen von Schülern über die DDR, das Dritte Reich und die Bun­desre­pub­lik anprangert: Sie wüßten zu wenig über die Merk­male der Demokratie.

Das soll also das entschei­dende Merk­mal sein: Die Bun­desre­pub­lik war und ist eine Demokratie, die DDR und das Dritte Reich nicht. So ganz überzeugt das nicht, und von einem Artikel, der sich so aus dem Fen­ster lehnt, darf man eigentlich mehr erwarten.

Auf Wikipedie erfährt man, dass es ange­blich wesentliche Merk­male von Demokra­tien gibt. Die Demokratie beze­ich­net klas­sisch ein Mehrheitswahlrecht. Das aber ist prob­lema­tisch. Für den Philosophen Immanuel Kant ist die klas­sis­che Demokratie als Staats­form, d.h. alle Entschei­dun­gen wer­den über Wahlen getätigt, ein Unrechtsstaat. Denn wenn Recht nur das sein kann, was durch eine Mehrheit entsch­ieden wird, würde eine Min­der­heit, die wech­sel­nd sein kann, jed­erzeit diskriminiert.

Kants ide­al­er Staat ist der Rechtsstaat. Heute wird oft­mals unter Demokratie auch der Rechtsstaat ver­standen, es ist aber hil­fre­ich, bei­de Begriffe auseinan­der zu hal­ten. Der Rechtsstaat bei Kant hat seine Berech­ti­gung dadurch, dass er die fol­gerichtige Entsprechung des Recht­sanspruchs der Men­schen darstellt. Kein ein­fach­er Satz. 

Hal­ten wir es klein: Nach Kant ist es ein Recht der Men­schen, untere­inan­der zu klären, worauf sie ein Recht haben und worauf nicht. Ein Rechtsstaat ist nach Kant der einzige Staat, durch den dieses Ver­fahren recht­mäßig durchge­set­zt wer­den kann. Warum? Weil der Rechtsstaat auf der Gewal­tenteilung basiert. Und nach Kant entspricht die Gewal­tenteilung auf staatlich­er Ebene dem men­schlichen Denken. Da lasse ich jet­zt so ste­hen, weil selb­st in der Philoso­phie dieser Gedanke Kants kaum ver­standen wor­den ist.

Aber an dieser Stelle sieht man, dass das ganze The­ma zu schwierig ist, als dass man sich ein­fach empören kön­nte, weil Schüler etwas von diesem The­ma nicht ver­standen hätten.

Die Gewal­tenteilung ist aber das, was zu allererst in der DDR abgeschafft wurde und was es so auch im Drit­ten Reich nicht gab. So gab es schon vom Staat aus keine Sicher­heit der Men­schen, dass ihr Recht beachtet wird. Im Gegen­teil: Ihre Rechte kon­nten durch den Staat spon­tan bedro­ht wer­den und es gab über­haupt keinen Schutz vor staatlich­er Willkür. Genau deswe­gen waren bei­des Unrechtsstaat­en: Es wurde gar nicht erst ver­sucht die Grun­drechte ihrer Bürg­er kon­sti­tu­tionell zu schützen.

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Facebook hat Benutzer-E-Mail-Adressen geändert

Heute Nacht hat Face­book die Benutzer-E-Mail-Adressen in den Pro­filen der Nutzer verän­dert. Jed­er Nutzer hat eine E‑Mail-Adresse der Form Nutzername@Facebook.com. Mails, die an diese Adresse geschickt wer­den, lan­den im Face­book-Post­fach der Nutzer. Das Post­fach ist allerd­ings nicht außer­halb von Face­book abruf­bar. Deswe­gen sind diese E‑Mail-Adressen auch etwas unnütz. 

Die heutige Umstel­lung dient Face­book wohl nur dazu, E‑Mails der Benutzer auf wer­berel­e­van­ten Unhalt hin zu untersuchen.

Und so ändert man die Umstellung:

Gehe auf dein eigenes Pro­fil und klicke im Bere­ich, in dem die E‑Mail-Adresse angegeben ist, auf ändern. Dort kann man nun seine eigene E‑Mail-Adresse als Haup­tkon­tak­tadresse angeben und die Face­book-E-Mail-Adresse als Nebe­nadresse. Man kann auch ein­stellen, dass von außen gar keine E‑Mail-Adresse für Kon­tak­te zur Ver­fü­gung steht.

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Sind Äußerungen in Facebook nicht privat?

In Ost­west­falen ist ein Angestell­ter gefeuert wor­den, weil er auf Face­book ein Lied ver­linkt hat­te, das kri­tis­che Arbeits­be­din­gun­gen the­ma­tisiert, und sein Chef es als öffentliche Kri­tik seines Unternehmens gew­ertet hat. Irgend­wie dumm, dass der Angestellte mit seinem Chef auf Face­book befre­un­det war.

Am Ende des Artikels kommt eine Infor­ma­tion, die mir so auch noch nicht bewusst war: Ein Gefällt-mir-Klick auf Face­book kann als eine Belei­di­gung gew­ertet wer­den. Insofern kann ich jet­zt mal aufhören zu behaupten, nur in Ameri­ka könne man wegen eines Gefällt-mir-Klicks auf Face­book rechtlich belangt werden.

Deswe­gen warnt der Anwalt Chris­t­ian Somel­cke: “Soziale Net­zw­erke sind nicht pri­vat”. Ist also die Beze­ich­nung “Pri­vat­sphäre-Ein­stel­lun­gen” irreführend? 

Zumin­d­est kann man seine eige­nen Ein­träge und die geteil­ten Ein­träge ander­er auf eine Nutzer­gruppe beschränken, z.B. “beste Fre­unde”. Diese Ein­träge kön­nen dann nicht in Verbindung mit mir weit­er­ver­bre­it­et wer­den — im Gegen­satz zu nor­malen Ein­trä­gen, deren Sicht­barkeit man über die Pri­vat­sphäre-Ein­stel­lun­gen nicht beschränkt hat.

Gefällt-mir-Klicks aber kann man nicht so leicht beschränken, sie sind meist öffentliche Äußerun­gen, außer wenn der Urhe­ber des Ein­trags die Sicht­barkeit dieses Ein­trages beschränkt hat. Vor­sicht also mit Gefällt-mir-Klicks.

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golem.de: Warum Kinder­bilder nicht in soziale Net­zw­erke gehören

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Buchtipp: Alina Bronsky — Scherbenpark

Ali­na Bron­skys Debutro­man han­delt von Sascha, 17, die ein Buch über ihre Mut­ter schreiben will und ihren Stief­vater töten möchte. Diese doch eher merk­würdi­gen Ziele erk­lären sich aus dem Umfeld, in dem sie sich behaupten muss: Sascha ist Immi­gran­tin aus der Sow­je­tu­nion und muss sich im Ghet­to rund um den Scher­ben­park zurecht finden: 

Hier geht es laut, blutig und derb zu. Der Scher­ben­park ist ein Ort der Kol­li­sio­nen. Hier kracht es zwis­chen Ost und West, Män­nern und Frauen, Reich und Arm, Jung und Alt. Hier wird rus­sis­ch­er Pop gespielt und alte Kriegslieder. Nicht wegzu­denken sind Jugendgangs, Gepan­scht­es in Papp­bech­ern, immer wieder ein Schachspiel und der Abreißkalen­der für die ortho­doxe Haus­frau. Hier fliegen Steine und leere Flaschen. Und hier lebt Sascha.

Weil eine Zeitung ihre Geschichte aufn­immt, kommt sie in Kon­takt zum Redak­teur Volk­er und seinem Sohn, zwis­chen denen sie sich hin und her geris­sen fühlt.

Scher­ben­park ist das best­geschrieben­ste, ein­fall­sre­ich­ste, tre­f­fen­ste und humor­voll­ste in deutsch­er Sprache geschriebene Buch der let­zten Jahre, das mir in den Sinn kommt. Eine Mileustudie im sow­jet-deutschen Migranten­mil­lieu, das durch seine tem­pera­mentvolle Erzählweise für Jugendliche und Erwach­sene span­nend ist.

Leseempfehlung: Ab 14 Jahren

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