Essen aus der Tüte

Tim Mälz­er beschäftigt sich mit der soge­nan­nten schnellen Küche: Essen, das aus Tüten, das bedeutet: vorge­fer­tigt von der Lebens­mit­telin­dus­trie, gemacht wird. Die ganze sehenswerte Doku­men­ta­tion find­et sich noch in der Mediathek des NDR.

Der Philosoph René Descartes kam auf den bahn­brechende Gedanken, alles, was er so annahm, in Frage zu stellen, weil er gemerkt hat­te, dass er oft irrte, in dem, was er annahm. Zwar ist sein “Ich denke, also bin ich” heutzu­tage für die wenig­sten ein überzeu­gen­der Satz, weil kri­tisiert wird, dass die Exis­ten­zan­nahme “ich bin” in der Zus­tands­beschrei­bung “ich denke” schon enthal­ten ist — aber der Gedanke des grund­sät­zlichen Infragestel­lens eigen­er Hal­tung ist geblieben.

Nichts anderes macht Tim Mälz­er: Er beschäftigt sich mit Pro­duk­ten wie Tüten­sup­pen und stellt dabei her­aus, dass durch die chemis­chen Zusätze Geschmack­sim­i­ta­tio­nen ziem­lich überzeu­gend hergestellt wer­den, dass ander­er­seits diese Pro­duk­te Mit­tel enthal­ten, die man grund­sät­zlich oder auch nur in dieser Konzen­tra­tion so nicht esse würd. Ein Beispiel:

Das Gute an Mälz­ers Präsen­ta­tion ist, dass er nicht schlicht die Essens­ge­wohn­heit­en, die auf solche Pro­duk­te zurück­greift, ver­dammt. Ander­er­seits kann man ja Schritt für Schritt auf einzelne Inhaltsstoffe von Lebens­mit­teln, die man so kon­sum­iert, acht­en und bei Gele­gen­heit darauf verzicht­en, indem man auf andere Lebens­mit­tel zurückgreift.

Und wer ein­mal wis­sen möchte, wie 200 Kalo­rien in unter­schiedlichen Nahrungsmit­teln ausse­hen, der kann sich das bei Bored­Pan­da anschauen.

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Ausgeliefert — Leiharbeiter bei Amazon

Die ARD-Doku­men­ta­tion über Ama­zon lief im Ersten zu Zeit­en, wo kaum ein Nor­mal­sterblich­er mehr eine Doku­men­ta­tion sehen will, löste im Inter­net, vor allem über Face­book, allerd­ings eine Welle der Entrüs­tung aus. Kein Wun­der: Bei aller filmis­chen Dra­maturgie ist er das bit­ter­ste Film­doku­ment, das man seit langem zu sehen bekam. Im Film wird gezeigt, wie Leute in Nazik­lam­ot­ten entrechtete Arbeit­er bewachen und schikanieren.


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Sueddeutsche.de: Ama­zon im Shitstorm
Faz.net: Ama­zon im Ausnahmezustand
chsbooks.de: Adieu Ama­zon
Golem.de: Stel­lung­nahme von Amazon
hr-online.de: Arbeit­sagen­tur: Anse­hen Deutsch­lands zutief­st beschädigt

Die in der Fernse­hdoku­men­ta­tion geschilderten Lebens- und Arbeits­be­din­gun­gen der spanis­chen Sai­son-Arbeit­skräfte beschädi­gen das Anse­hen Deutsch­lands zutief­st”, so Mar­tin. Er habe große Sorge, “dass wir, wenn sich solche Beispiele häufen, beim Wet­tbe­werb um gute Fachkräfte abgeschla­gen werden”. 

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Beschuldigungsfehler bei Abmahnungen

Nicht ger­ade beruhi­gend ist dieser Beitrag der BR-Sendung quer: Abmah­nung kön­nen auch ins Haus schwirren, wenn sich bei der Find­ung des Inter­net­teil­nehmers über eine IP-Adresse ein Zahlen­dreher eingeschlichen hat. Selb­st kann man das kaum noch nachvol­lziehen, da der­ar­tige Dat­en schnell geöscht wer­den. Glück­lich, wer behaupten kann, nach den eige­nen Doku­men­ta­tio­nen gehöre die entsprechende IP-Adresse zum angegebe­nen Zeit­punkt nicht zu einem selb­st. Damit stünde Aus­sage gegen Aus­sage. Auf den eige­nen Recht­san­walt­skosten säße man dann aber immer noch.

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Jugendhilfeausschuss in der Scheune

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Die erste Sitzung des Jugend­hil­feauss­chuss­es in diesem Jahr fand am ver­gan­genen Dien­stag im Konz­ert­saal der Sche­une statt. Dies gab den AGs der Sche­une die Möglichkeit, sich den Mit­gliedern des Auss­chuss­es ein­mal direkt vorzustellen.

Einige der gezeigten Videos find­en sich auf der Youtube-Seite der Scheune.

Bei maz­ztv gibt es ein Video, das während der Ver­anstal­tung aufgenom­men wurde. Peter Biele­feld inter­viewt darin Jugendliche und Politiker.

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Vorsicht beim Reagieren auf Internet-Abmahnschreiben

Wer ein Inter­net-Abmahn­schreiben erhält, dem ist wom­öglich nicht klar, dass er den entschei­den­den Fehler in dieser Angele­gen­heit erst noch bege­ht und nicht schon began­gen hat.

Beim Erhalt von Abmahn­schreiber sofort IT-Anwalt kontaktieren

Abmahn­schreiben bein­hal­ten in der Regel Vor­würfe an eine Per­son. Bezüglich Inter­ne­tan­gele­gen­heit­en geht es dabei meist um das unrecht­mäßige Zur-Ver­fü­gung-Stellen von Dateien. Mit diesen Vor­wür­fen sollte man sich am besten direkt an einen Anwalt, der spezial­isiert auf Rechts­fra­gen rund ums Inter­net, einen soge­nan­nten IT-Anwalt, wen­den. Es ist nicht rat­sam, dem Ver­fass­er zunächst irgen­det­was anderes zu schreiben, als dass man sich an einen Anwalt wen­den werde und sich zurück­melden würde.

Das Prob­lem bei Antworten an der­ar­tige Abmah­nungs­versender ist, dass man in juris­tis­ch­er Hin­sicht für ein möglich­es Ver­fahren rel­e­vante Aus­sagen trifft. Wenn man z.B. schreibt, man würde einen Anwalt kon­tak­tieren, aber für den Fall ein­er Zahlung gerne in Rat­en zahlen, stimmt man schon ein­er grund­sät­zlichen Zahlung zu, auch wenn man das selb­st nicht gemeint hat. Hier­bei kommt es darauf an, wie die Gegen­seite das Gesagte oder Geschriebene ver­standen haben kann.

Schulden­falle mit Torrent-Download

Alamierend ist ger­ade ein Fall aus Bram­sche: Offen­bar hat ein Sohn ein­er Fam­i­lie über ein Bit­Tor­rent-Pro­gramm eine Datei mit den Top-100-Liedern der Charts run­terge­laden. Bei Bit­Tor­rent-Pro­gram­men ist es so, dass von diversen Com­put­ern Bruchteile ein­er Datei geladen wer­den, die zusam­menge­set­zt die gesamte Datei ergeben. So lädt man von nie­man­dem eine ganze Datei herunter. Man stellt aber gle­ich­sam oft auch auf dieselbe Art der­ar­tige Bruch­stücke zur Verfügung.

Die abmah­nende Seite hat nun wohl behauptet, man habe eine Datei mit diversen Liedern zur Ver­fü­gung gestellt und forderte von der Fam­i­lie den Schaden­er­satz für ein bes­timmtes Lied. Der befragte Anwalt riet der Fam­i­lie offen­bar, zu zahlen. Da dies als Eingeständ­nis gew­ertet wurde, trudel­ten mit der Zeit diverse Forderun­gen bezüglich der anderen 99 Lieder ein. Ein rechtlich möglich­es, let­ztlich aber abstruses Gebahren.

Die Fam­i­lie ist aber nicht wegen eines Mausklicks in diese Schulden­falle ger­at­en, wie die Über­schrift des Artikels es nahe legt, son­dern wegen juris­tisch rel­e­van­ter Selb­st­beschuldigun­gen, deren Fol­gen sie offen­bar gar nicht erkan­nt hatte.

Inter­es­sant bei der­ar­ti­gen Fällen ist es, inwiefern das Urteil rel­e­vant ist, dass Eltern nicht in jedem Fall für ihre Kinder haften.

Nicht Nachgeben unter Druck durch das Dro­hen mit Fristen

Es passiert auch erfahre­nen Inter­net­nutzern wie Markus Beckedahl, dem Grün­der von netzpolitik.org, dass Aus­sagen getätigt wer­den, über deren juris­tis­chen Fol­gen man sich zunächst über­haupt nicht im Klaren ist. So wird von Abmah­nen­den häu­fig ein geziel­ter Druck auf die Abgemah­n­ten aus­geübt: Es wer­den Fris­ten von weni­gen geset­zt, in denen zu reagieren sei. Das ver­hin­dert mitunter eine Unterre­dung mit einem Anwalt und führt zuvor zu ein­er unnöti­gen Reak­tion auf den Abmah­nen­den. Aber ger­ade darauf zie­len solche Druck­ausübun­gen. Denn im Gegen­satz zu Ein­willi­gun­gen über weit­eres Vorge­hen seit­ens des Abgemah­n­ten sind solche Druck­ausübrun­gen, auch wenn sie Falschdarstel­lun­gen bein­hal­ten, meist juris­tisch irrelevant.

Was tun, wenn die Abmah­nung ins Haus fliegt?

Bei all den juris­tis­chen Stolper­fall­en im Inter­net, die ein juris­tis­ch­er Laie meist gar nicht ken­nt, ist es rat­sam, bei Abmah­n­forderun­gen, bei denen man das Gefühl hat, man durch­schaut nicht das ganze Anliegen, sofort einen Inter­ne­trecht­sex­perten zu kon­tak­tieren. Dazu sucht man im Inter­net nach einem “IT-Anwalt” oder fragt im Bekan­ntenkreis weit­er. Nicht immer ist es eine gute Idee, einen Anwalt einzuschal­ten, der nicht auf Inter­ne­trecht­san­gele­gen­heit­en spezial­isiert ist, wie der Fall aus Bram­sche zeigt. Dem Abmah­nen­den schreibt man, wie schon gesagt, am besten zunächst nichts weit­er, als dass man seinen Anwalt kon­tak­tiere und sich danach umge­hend melden werde. In der Regel führt das nicht direkt zu ein­er Ver­schär­fung der Angelegenheit.

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Ein #Aufschrei im Netz

Der STERN titelte let­zte Woche mit einem ange­blichen Über­griff durch Rain­er Brüder­le auf eine Jour­nal­istin, was eine Welle von Äußerun­gen über sex­uelle Über­griffe auf Twit­ter unter der Beze­ich­nung #auf­schrei nach sich zog. Ein kurz­er Blick auf das Vorgefallene:

Der STERN-Artikel
Lau­ra Him­mel­re­ich schreibt für den STERN einen Artikel über ange­bliche Auf­dringlichkeit­en von Rain­er Brüder­le. Dieser habe u.a. ihr auf den Busen ges­tar­rt, ihre Hand geküsst und sich ihr unangemessen genähert. Sie wolle Brüder­el allerd­ings nicht an den Pranger stellen, wobei es merk­würdig ist, dass sie dieses umset­zt, indem sie Brüder­le an den Pranger stellt. Eben­so merk­würdig ist fol­gen­des Zitat

Sie finde es wichtig, dass die Debat­te über den Umgang zwis­chen Poli­tik­ern und jun­gen Jour­nal­istin­nen geführt werde. Allerd­ings habe sie nie beab­sichtigt, diese Debat­te anzustoßen.

Welche Debat­te denn dann?

Beim STERN twit­tert man allerd­ings auch sowas wie

Wir müssen es kon­sta­tieren: Die Partei der Chau­vis, Grap­sch­er und Her­ren­re­it­er kommt immer noch lock­er über 5 Prozent. #Brüder­le

und dann zeigt man sich ver­wun­dert, das jemand denkt, mit dem Ausspruch habe man beim STERN die FDP gemeint.

Blog­ger Den­nis Sulz­mann hält fest, dass die Jour­nal­istin nicht das erste mal mit der Skan­dal­isierung ein­er FDP-Sache in Erschei­n­ung getreten ist. Was man jeden­falls fes­thal­ten kann: Der Artikel im Stern ist handw­erk­lich schlecht: Die zwei Vor­würfe an Brüder­le bilden den Anfang und das Ende eines Textes, in dem willkür­lich irgendwelche aufgeschnappten Brüder­le-Anek­doten aus dem Zusam­men­hang geris­sen wer­den, um Brüder­le in ein schlecht­es Licht zu stellen. Das ist kein kri­tis­ch­er Jour­nal­is­mus, das sind gefühlte Wahrheit­en. Wohl auch deswe­gen hat der STERN offen­bar nie­man­den, der anson­sten anwe­send war, zur Angele­gen­heit befragt.

Die Twit­ter-Law­ine

Auf Twit­ter ver­bre­it­ete sich der Aus­druck #auf­schrei rasend schnell und es wurde von Sit­u­a­tio­nen berichtet, die schock­ieren. Wie sich einige Diskus­sion­steil­nehmer dann allerd­ings zu moralis­chen Instanzen stil­isieren, ist mehr als merkwürdig.

Der unter Pseu­do­nym schreibende Alt­blog­ger Don Alphon­so kri­tisiert:

diese spezielle Gruppe der Net­za­k­tivistIn­nen hat ver­standen, dass man mit Twit­ter­ac­count, rast­los­er Suche, Geschrei in der Echokam­mer und Anbiederung an die Medi­en die Debat­te dominiert, selb­st wenn die eige­nen Meth­o­d­en eher frag­würdig sind.

, wodurch wed­er dem Fem­i­nist­mus noch der Diskus­sion im Inter­net geholfen sei.

Was bleibt?
Vor­be­halte gegen so aufge­heizte Debat­ten. Es fällt auf, dass viele männliche Blog­ger sich kom­plett aus der Angele­gen­heit raus gehal­ten haben, wohl um nicht unter Beschuss zu ger­at­en. Daneben allerd­ings auch wirk­lich gute Texte von Blogerin­nen, so z.B. von sero­ton­ic und Frau Meike.

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Wie sichere ich mein Facebook-Profil ab?

Wenn man Face­book per­sön­liche Dat­en mit­teilt, weiß man lei­der nicht, was dann mit diesen geschieht (z.B anhand des Face­book Social Graphs). Man weiß auch nicht, wann etwas mit diesen geschieht. Vielle­icht wird ein per­sön­lich­es Pro­fil erstellt. Und dieses Pro­fil wird vielle­icht irgend­wann mit einem zweit­en per­sön­lichen Pro­fil zusam­men gespeist, dass von einem Tele­fo­nan­bi­eter kommt. Dann kann es sehr schnell sein, dass irgendwelche Fir­men wis­sen, was ich wann wo und wie lange tue. Wozu sollte ich so etwas mitteilen?

Dass ich so etwas mit­teile, ist meine Gegen­leis­tung für kosten­lose Inter­net­seit­en wie Face­book oder Google. Es ist also klar, dass ich mir Gedanken machen sollte, welche Infor­ma­tio­nen ich preis­gebe. Hier­bei gibt es unter­schiedliche Stufen:

1. Die Inkognito-Variante
Ich ver­wende Face­book oder Google ein­fach nur mit einem Spitz­na­men. Eigentlich wollen die Fir­men so etwas nicht, aber sie kön­nen es kaum ver­hin­dern. Mit einem Spitz­na­men ist es für Fir­men oder andere Augen sehr schw­er, etwas über meine Per­son her­auszubekom­men. Ich selb­st habe einen Face­book-Zugang mit Spitz­na­men. Nein, stimmt nicht, ich habe 5. Dort spiele ich Spielchen, teste App­lika­tio­nen aus und klicke auf Gefällt-mir. Es ist unwahrschein­lich, dass das auf meine Per­son zurückfällt.

2. Die Eigener-Name-Variante
Zunächst ein­mal: Eigentlich geht es Face­book über­haupt nichts an, wie ich heiße, wann ich Geburt­stag habe, wo ich wohne, welche Schule ich besucht habe usw. Ich kann diese Angaben offen lassen oder falsche Angaben machen. Um gefun­den zu wer­den, ist es aber sicher­lich hil­fre­ich, wenn der eigene Name such­bar ist. Aber wie viele Leute gibt es, die mich auf Face­book noch über meinen Namen suchen müssen? In den Pri­vat­sphäre-Ein­stel­lun­gen (siehe Punkt 4) kann ich zumin­d­est ein­stellen, dass mein Face­book-Pro­fil nicht über Google gefun­den und angezeigt wer­den kann. Face­book-Nutzer wer­den sicher­lich wenn, dann über Face­book meinen Namen suchen. Es ist nicht nötig, dass Google mein Face­book-Pro­fil anzeigt.

3. Die Eigen­er-Name-Vari­ante ohne Einschränkungen
Aus dem Schnei­der bei dieser Vari­ante sind Per­so­n­en mit einem Aller­welt­sna­men. Wer Andrea Meier heißt und ein undeut­lich­es Foto ver­wen­det, ist auf Face­book eh kaum iden­ti­fizier­bar. Wer keinen Aller­welt­sna­men hat, sollte zumin­d­est vor­sichtig sein: Keine Vorschnellen Äußerun­gen über Poli­tik, die später pein­lich sein kön­nten! Wer sich mal unbe­darft oder naiv äußert, dem kann, wenn sein Name ein­deutig iden­ti­fizier­bar ist, diese Äußerung später noch ein­mal schaden. Wer aber meint, er gin­ge rou­tiniert mit Face­book um, der kann diverse Angaben teilen und Face­book als Kon­tak­t­möglichkeit nutzen.

Prob­lema­tisch bei dieser Vari­ante ist auch die offene Pin­nwand: Die ist streng genom­men nichts anderes als ein Blog und müsste eigentlich mit einem Impres­sum verse­hen sein. Eine Inter­net­seite ohne Impres­sum kann verk­lagt wer­den, allerd­ings gibt es hier nur dann Erfol­gsaus­sicht­en, wenn sich der Inhalt expliz­it an Leute richtet, die nicht die eige­nen Fre­unde sind. Dass kann also bei Face­book-Pin­nwän­den oft­mals aus­geschlossen wer­den. Daneben sind natür­lich Bilder oder Youtube-Videos prob­lema­tisch, wenn man nicht selb­st die Rechte daran besitzt.

Es gibt oft zu den möglichen, rechtlichen Prob­le­men bei Face­book keine Grund­satzentschei­dun­gen, d.h. keine Urteile, an denen man sich ori­en­tieren kann. Wer also Bedenken hat bei den Din­gen, die er oder sie auf der Pin­nwand anheftet, der ver­wende entwed­er einen Spitz­na­men oder mache die eigene Seite nur für Fre­unde sichtbar.

4. Die Ein­schränkung der Sicht­barkeit eigen­er Face­book-Ein­träge über die Privatsphäre-Einstellungen
Die Pri­vat­sphäre-Ein­stel­lungs­seit­en bei Face­book ändern sich dauernd, ohne dass klar wird, wieso. Aktuell (15. Jan­u­ar 2013) sieht man fol­gen­des, und ändert am besten, dass man die eige­nen Ein­träge nur für Fre­unde öffentlich macht (erster Unter­punkt) und ver­gan­gene Ein­träge in ihrer Sicht­barkeit ein­schränkt (drit­ter Punkt).

facebookeinstellungen

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Vorsicht bei Facebook-Likes

Was für ein hässlich­es Deutsch in der Über­schrift, aber in der Umgangssprache ist es ja ver­ständlich. Es geht um Gefällt-mir-Klicks auf Face­book. Diese wer­den näm­lich auch in der Social-Graph-Suche erfasst, was mir bish­er nicht bewusst war. 

Das macht die ganze Suche auf Face­book zweis­chnei­dig, denn offen­bar führt diese neue Such­funk­tion nicht nur zur Darstel­lung bewusst angek­lick­ter Seit­en auf Face­book, son­dern auch zu neuen Inter­pre­ta­tio­nen über unter­schiedliche Gefällt-mir-Klicks. Und das führt zu frag­würdi­gen Angaben, die der Nutzer so gar nicht gemacht hat, die schlimm­sten­falls auch über­haupt nicht den Aus­sagen der Nutzer entsprechen und diesen in ein schlecht­es Licht rück­en kön­nen, wie fol­gende Beispiele deut­lich machen.

Daher Vor­sicht beim Anklick­en der Gefällt-mir-Knöpfe auf Face­book, wenn Face­book nicht unter Pseu­do­nym ver­wen­det wird, und lieber auf einen Klick verzicht­en, wenn man nicht unbe­d­ingt möchte.

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Alltägliche Urheberrechtsverletzungen

Wer eigen­ständig im Inter­net Inhalte teilt, auf Face­book, Twit­ter oder der eige­nen Inter­net­seite, läuft laufend Gefahr, gegen das Urhe­ber­recht zu ver­stoßen, wenn er Inhalte ver­wen­det, an denen er sel­ber nicht die Urhe­ber- oder Vervielfäl­ti­gungsrechte besitzt. 

Beim Teilen von Links und dazuge­hören­den Bildern von Tageszeitungsar­tikeln kann es sein, dass man nicht gegen gel­tendes Recht ver­stößt, wenn die Zeitun­gen das Teilen auf anderen Plat­tfor­men wie Face­book oder Twit­ter selb­st anbieten. 

Das Ein­binden von Youtube-Videos fremder Anbi­eter dage­gen ver­stößt auf der eige­nen Inter­net- oder Face­book-Seite meist gegen das Urhe­ber­recht, weil dieses Veröf­fentlichen gerichtlich als eigen­ständi­ge Veröf­fentlichung gew­ertet wer­den kann. Weit­ere Beispiele für leicht­fer­tige Ver­stöße find­en sich bei Telemedicus.

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Vom Hoch- und Runterladen urheberrechtlich geschützter Dateien

Es ist ähn­lich wie Bildzeitungsle­sen oder Mod­ern-Talk­ing-Hören: Nie­mand beken­nt sich öffentlich, urhe­ber­rechtlich geschütztes Mate­r­i­al angeeignet zu haben. Grund­sät­zlich dür­fen im Inter­net keine urhe­ber­rechtlich geschützten Dateien öffentlich ohne Zus­tim­mung des Besitzers der Urhe­ber- oder Ver­bre­itungsrechte ver­bre­it­et wer­den. Den­noch passiert das Hoch- und Run­ter­laden urhe­ber­rechtlich geschützter Dateien bemerkenswert oft.

Die Schrift­stel­lerin Vea Kaiser beschw­ert sich nun über Face­book, dass ihr Buch in der E‑Book-Ver­sion auf Inter­net­seit­en geteilt wird. Sie richtet ein Pam­phlet an diejeni­gen, die Büch­er erwer­ben, den Kopier­schutz ent­fer­nen und öffentlich zur Ver­fü­gung stellen. Etwas merk­würdig ist dieser Vor­gang schon, denn schon auf Face­book wurde ihr mit­geteilt, dass ihr in diesem Text Patzer unter­liefen, was sie ein­räumte. Und da man so zudem den Streisand-Effekt bedi­ent, fragt man sich, ob die Weit­er­ver­bre­itung des Pam­phlets nicht eher PR in eigen­er Sache ist.

Die zweite, das Urhe­ber­recht auch betr­e­f­fende, allerd­ings weit beachtetere Angele­gen­heit an diesem Woch­enende, war der Start des Pro­jek­tes Mega von Kim Dot­com, früher Schmitz. Der Dienst stellt Nutzern 50GB Online-Spe­icher­platz zur Ver­fü­gung, wobei hochge­ladene Dateien ver­schlüs­selt wer­den. Den­noch rät John F. Nebel von diesem Dienst aus Daten­schutz­grün­den ab.

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