- Im Sommer 2017: Osnabrücker Club „Rosenhof“ geht auf Landkreistour — “Der bekannte Osnabrücker Club „Rosenhof“ wird im Sommer 2017 umgebaut. Von Juni bis August will Rosenhof-Inhaber Rüdiger Scholz deshalb mit einem Zelt im Landkreis auf Tour gehen. Angedacht sind Gastspiele in der Stadt Osnabrück, in Bramsche, Georgsmarienhütte und Ibbenbüren, aus Melle ist bereits eine Absage eingegangen. “<br>
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Neu im Bücherschrank (109): Cody McFadyen — Die Blutlinie
Ungelesen, uninteressiert diesen Schmöker für Nervenstarke weiter an den Bücherschrank gegeben:
Denn sie wissen nicht, was sie tun
POPCORN! Die IVZ möchte sich heute in persona des Chefredakteurs und des Verlagsleiters ordentlich auf die Schulter klopfen:
Nach unserer Berichterstattung über die Vergewaltigung einer 79-Jährigen auf dem Friedhof in Ibbenbüren am vergangenen Sonntagmorgen hat es von den Nutzern unserer Online-Produkte und Lesern der Zeitung Kritik gegeben, weil wir die Herkunft des 40-jährigen Täters – anders als andere Medien – nicht genannt haben.
[…]
Nach eingehender, intensiver Diskussion in unserer Lokalredaktion haben wir uns dazu entschieden, die Herkunft des Täters nicht zu nennen, auch wenn sie im Presseportal der Polizei zu dieser Straftat genannt war. Wir sind uns durchaus im Klaren, dass diese Verkürzung der Mitteilung von einem Teil der Leserschaft als Bevormundung interpretiert werden kann. Wir haben uns aber bei unserer Entscheidung vom Pressekodex des Deutschen Presserats leiten lassen.
Wie heroisch, anders als andere Medien hat sich die IVZ an ethische Maßstäbe gehalten. Stimmt nur nicht, wie Peter W. auf der Seite der IVZ richtigstellt:
Wer die ganze Zeitung liest, konnte doch im Teil “Westfalen” der gleichen Ausgabe die Herkunft des Täters lesen.
Es sei dazu gesagt: Der Artikel im Teil “Westfalen” wurde vom zuständigen IVZ-Redakteur geschrieben. Auch online hat die IVZ sehr wohl die Herkunft veröffentlicht.
Die IVZ hat das Thema der Herkunft des mutmaßlichen Täters nicht verschwiegen, sie hat es breitgetreten.
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- C&A: “Verstörend und schockierend für meine Familie” — ” Erstmals äußert sich C&A‑Eigentümer Maurice Brenninkmeijer öffentlich zur NS-Geschichte seiner Familie. In der ZEIT spricht er von Opportunismus und Herzlosigkeit. “<br>
- Buch über Rolle um Zweiten Weltkrieg: Wie C&A von Hitler profitierte — “Viele Konzerne öffnen ihre Archive nur sehr ungern, damit Historiker die Nazi-Vergangenheit erforschen können. C&A tat dies, wenn auch spät, freiwillig. Das Ergebnis ist für die Eigentümer „geradezu schockierend“. “<br>
Lokale Anwendung des Pressekodex’
Es scheint so, dass die Lokalzeitung Polizeiberichte, die starke, emotionale Kommentaräußerungen der Leser in negativer Hinsicht beflügeln, nicht auf Facebook postet. Nun gab es eine Straftat in Ibbenbüren durch den Angehörigen einer Minderheit, und auch dieser Fall landete nicht auf der Seite der Zeitung. Allerdings veröffentlichte man den Artikel, der in der Papierausgabe der Zeitung zu lesen ist, online. Und daraufhin gab es Kritik:
25.07.2016 16:15 von Andreas R* aus Hörstel:
Warum wir hier wieder versucht zu verschleiern?
Oder haben wir hier wieder einen Fall von falschverstandener “Political Correctness”?25.07.2016 17:36 von Egon O* aus Mettingen:
Wenn das stimmt was Herr Runde schreibt, muss der Artikel schnellstens angepasst werden. Ibbenbueren und Umgebung haben ein Anrecht auf die Wahrheit.26.07.2016 08:16 von H.-Bernd M* aus Ibbenbüren:
Wieder ein Beispiel für den “Qualitätsjournalismus” der IVZ — Redaktion…kann man sich auch nur leisten, wenn es keine Konkurrenz vor Ort gibt!26.07.2016 09:21 von Ralf L* aus Recke:
Wollte oder durfte Herr Hinrichmann die Herkunft des Täters dieser mehr als verwerfliches Tat nicht nennen? Der Leser hat nicht nur das Recht, alle Informationen und Hintergründe einer Tat — sofern sie bekannt sind — zu erfahren, auch der Journalist hat die Pflicht über diese Dinge zu berichten, da er sich ansonsten unglaubwürdig macht.
Woran sollte sich nun ein Journalist halten, wenn es um ethische Standards in der Berichterstattung geht? Sicherlich auch an den Pressekodex. Und dort heißt es:
Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten
In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Insofern hat man bei der IVZ vorbildlich gehandelt.
Aktualisierung
Okay, im Online-Artikel desselben Autors bei der WN steht’s anders da.