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Weit­er­hin hält sich eine Debat­te bezüglich der Fir­ma ama­zon. Hier­bei ist es inter­es­sant zu beobacht­en, wie sie die Empörungs- und Kri­tik­welle über unter­schiedliche Medi­en verteilt.

Die Bun­desregierung erprobt einen Bevölkerungss­can­ner zur Erken­nung “bedrohlich­er Hand­lung” in Mimik und Gestik:

Automa­tisierte Ver­fahren sollen helfen, uner­wün­scht­es Ver­hal­ten und dessen men­schlichen Urhe­berIn­nen zu erken­nen und zu ver­fol­gen. Die Vorhaben ver­fol­gen damit das gle­iche Ziel wie das höchst umstrit­tene EU-Sicher­heits­forschung­spro­jekt INDECT.

Eine heftige Debat­te herrscht derzeit über die Frage, wie Inhalte pri­vater und öffentlich­er Medi­en vergütert wer­den sollen und dürfen. 

Auf pri­vater Seite geht es mit dem Leis­tungss­chutzrecht für Pres­sev­er­leger um eine Abgabe für Kle­in­st­texte, die bis­lang nicht zahlungspflichtig sind. Durchge­drun­gen ist, dass das Gesetz am kom­menden Fre­itag im Bun­destag beschlossen wer­den soll. Diverse lesenswerte Artikel find­en sich bei Ste­fan Nigge­meier, einem Geg­n­er des Leistungsschutzrechts.

Bei den öffentlich-rechtlichen Medi­en hält sich die Diskus­sion darüber, ob die entsprechen­den Anstal­ten sin­nvoller­weise so viel Geld über den neuen Rund­funkbeitrag bekom­men und ob die Einzugsweise grundge­set­zkon­form ist. Hierzu gibt es in der NDR-Mediathek einen aktuellen Beitrag, in dem Befür­worter und Kri­tik­er zu Wort kommen.

Wenn doch nur auch mal um die Qual­ität der Beiträge so gestrit­ten würde…

Humor zum Schluss: Kabaret­tist Volk­er Pipers bemitlei­det Kon­ser­v­a­tive im WDR2-Pod­cast.

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