In Ibbenbüren ist das Stolpersteinprojekt angestoßen worden. Und da das Projekt zum Stolpern quasi animieren soll, legt man bei der IVZ am Samstag gleich vor:
Lang ist es her, werden so manche stöhnen. Was geht mich das an, ich war nicht dabei, ich bin nicht schuld. Darum geht es nicht. Es geht um Rassismus.
Äh, nein. Es geht um Antisemitismus, und der ist keine Unterform von Rassismus — solange man nicht das Vokabular der Nationalsozialisten verwenden möchte oder jüdisch für eine genetische Eigenschaft hält. Es geht aber auch um die Gleichheit der Personen vor dem Gesetz, scheint auch nach dem Zweiten Weltkrieg nicht überall für voll genommen worden zu sein:
Kriminalpolizeiwachtbeister Gattner kam am 21. Februar 1950 zu dem Schluss, dass die Täter des Progroms in Hopsten nicht eindeutig identifiziert werden konnten und dass die verursachten Schäden “gegenüber anderen Städten in keinem Verhältnis gestanden haben” (Lars Boesenberg, Jürgen Düttmann, Norbert Ortgies, Machtsicherung, Ausgrenzung, Verfolgung: Nationalsozialismus und Judenverfolgung in Ibbenbüren, mit einem Beitrag von Marlene Klatt und Rita Schlautmann-Overmeyer, Historischer Verein Ibbenbüren, S. 94)
Stolpern war gar nicht notwendig, denn Gernold Mudrack hatte in derselben Ausgabe mit Verve vorgelegt:
Es sind eine ganze Menge Initiativen im Sande verlaufen, weil der lange Atem und der notwendige Biss fehlten. Es gab auch Vorbehalte: Könnten wir Ärger kriegen mit Leuten, denen nachgesagt wird, sie hätten sich an jüdischem Eigentum vergriffen? Dann fällt ein schlechtes Licht auf seriöse und angesehene Mitbürger, und das wollen wir doch nicht… Im Grunde: Es ist verzögert worden.
Das ist in der Tat in ganz kurz die Vorgeschichte einiger bisheriger Versuche der Aufarbeitung Ibbenbürener Geschichte von privater Seite. Übersetzt heisst das: Wie groß ist die Gefahr, von bestimmten Personen verklagt zu werden? Manchmal sind derartige Personen ja finanziell auch so gut ausgestattet oder so erbost, dass eine wenig Erfolg versprechende Klage angestrebt wird, nur um den Beklagten zu schaden.
Klageandrohungen funktionieren sicher auch als Druckmittel nicht schlecht. Seit 2009 ist allein dieses Blog mit Klageandrohungen mit angeblichen Streitwerten bis unterm Strich über 300.000 € konfrontiert worden. Vor Gericht ist noch niemand gegangen.
Um beim Thema Nationalsozialismus zu bleiben: Während die Stadt Ibbenbüren finanzieller Forderungen ehemaliger jüdischer Bürger nachkam, sahen Bürger dies anders:
Andere “Käufer” arisierter Immobilien waren nicht so einsichtig, vor allem wurde in der frühen Nachkriegszeit der Zusammenhang zwischen Judenverfolgung und Arisierung teilweise heftig bestritten. Ehemalige “Ariseure”, also “Aufkäufer” jüdischer Immobilien, stellen sich als, Opfer der Zeit und der damaligen Rechtslage dar, verweisen auf das NS-System oder die Kriegszeit und lehnen eigene Verantwortung vehement ab (Freund, Susanne; Jakobi, Franz-Josef; Johanek, Peter; Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinden in Westfalen und Lippe, Ardey-Verlag, 2008, S. 421f.)
Man darf gespannt sein, ob die Stolpersteine sich so einfach verlegen lassen.