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Bil­dung
Die Win­drather Schule antwortet dem Schul­min­is­teri­um NRW auf deren Brief:

Die UN-Kinder­recht­skon­ven­tion und eben­so die UN-Behin­derten­recht­skon­ven­tion hal­ten dazu an, bei allen Maß­nah­men, die Kinder betr­e­f­fen, im Kon­flikt unter­schiedlich­er Inter­essen das Wohl des Kindes vor­rangig zu berück­sichti­gen. Der Präsi­dent der Kul­tus­min­is­terkon­ferenz hat in zwei von ihm erstell­ten völk­er­rechtlichen Gutacht­en fest­gestellt, dass behördliche Maß­nah­men ohne diese explizite, gerichts­fest begrün­dete Abwä­gung rechtswidrig sind. Zur Abwä­gung ste­hen hier die Schulpflicht und die durch die Kli­maer­wär­mung in Frage gestellte Zukun­ft der näch­sten Gen­er­a­tion und deren Recht, für einen Poli­tik­wech­sel zu demon­stri­eren. Dies entspricht der staatlichen Verpflich­tung, in Ver­ant­wor­tung für die kün­fti­gen Gen­er­a­tio­nen die natür­lichen Lebens­grund­la­gen zu schützen, sodass die Schü­lerin­nen und Schüler nur vertreten, was ihnen völk­er­rechtlich und nach dem Grundge­setz zuste­ht. Demge­genüber die Schulpflicht höher zu bew­erten, leuchtet schon deshalb nicht ein, weil andere europäis­che Län­der es zur Umset­zung des Rechts auf Bil­dung mit guten Grün­den bei ein­er Bil­dungspflicht belassen. Angesichts der auch von der Wis­senschaft als extrem drama­tisch eingeschätzten Sit­u­a­tion begrün­den die Jugendlichen die Durch­führung während der Unter­richt­szeit überzeu­gend damit, dass auch son­st bei Streiks möglichst effek­tive For­men gewählt werden. 

Jugen­dar­beit
Sophie Löricke wird Lei­t­erin des neuen Jugendzen­trums (Bezahlschranke) Die Mitar­bei­t­erin von Pinkpop wech­selt im Som­mer zum neuen Jugendzen­trum Met­tin­gens an der Nordstraße.

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