Bildung
Die Windrather Schule antwortet dem Schulministerium NRW auf deren Brief:
Die UN-Kinderrechtskonvention und ebenso die UN-Behindertenrechtskonvention halten dazu an, bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, im Konflikt unterschiedlicher Interessen das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen. Der Präsident der Kultusministerkonferenz hat in zwei von ihm erstellten völkerrechtlichen Gutachten festgestellt, dass behördliche Maßnahmen ohne diese explizite, gerichtsfest begründete Abwägung rechtswidrig sind. Zur Abwägung stehen hier die Schulpflicht und die durch die Klimaerwärmung in Frage gestellte Zukunft der nächsten Generation und deren Recht, für einen Politikwechsel zu demonstrieren. Dies entspricht der staatlichen Verpflichtung, in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, sodass die Schülerinnen und Schüler nur vertreten, was ihnen völkerrechtlich und nach dem Grundgesetz zusteht. Demgegenüber die Schulpflicht höher zu bewerten, leuchtet schon deshalb nicht ein, weil andere europäische Länder es zur Umsetzung des Rechts auf Bildung mit guten Gründen bei einer Bildungspflicht belassen. Angesichts der auch von der Wissenschaft als extrem dramatisch eingeschätzten Situation begründen die Jugendlichen die Durchführung während der Unterrichtszeit überzeugend damit, dass auch sonst bei Streiks möglichst effektive Formen gewählt werden.
Jugendarbeit
Sophie Löricke wird Leiterin des neuen Jugendzentrums (Bezahlschranke) Die Mitarbeiterin von Pinkpop wechselt im Sommer zum neuen Jugendzentrum Mettingens an der Nordstraße.
⚓