Vor Kurzem startete die Internetseite Mettingen.eu als Versuch, durch Verfügungmachung von Mail-Adressen der Gemeinde Mettingen zu etwas mehr Popularität zu verhelfen. Nutzer bekommen ein 1 GB großes Mailpostfach gegen Angaben zu ihrer Person. Zwar steht in den Datenschutzerläuterungen der Seite
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich.
Das ist aber insofern etwas nicht zutreffend, als dass ein Nutzer den Service gar nicht in Anspruch nehmen kann, wenn er nicht seinen Namen, seine Adresse, seine Telefonnummer und seine Handynummer angibt. Präzisierend heisst es in den AGB:
Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung genaue, aktuelle und vollständige Angaben zu seiner Person (Registrierungsdaten) nach der Vorgabe des Registrierungsformulars zu machen und diese Registrierungsdaten stets aktuell zu halten. Es sind nur Adressen in Deutschland bei der Registrierung erlaubt. Bei der Registrierung werden die eingegebenen Adressdaten mit einem Adressverzeichnis abgeglichen, um fehlerhafte Adresseingaben zu minimieren.
Weiter unten in den AGB kommt noch ein richtiger POPCORN-Moment: Es ist einem Nutzer im Schreiben einer E‑Mail über diesen Dienst untersagt
ein tatsächliches Geschehen wieder[zu]geben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt;
Damit ist wohl jeder E‑Mail, in der es um Mettingen geht, ein Verstoß gegen die AGB. Von einem überwiegend berechtigten Interesse an Mettingen habe ich noch nicht gehört.
Mit dem Ausschluss der Möglichkeit der anonymen Nutzung des Dienstes verstoßen die Betreiber von Mettingen.eu schlicht gegen das Telemediengesetz, das Anbietern von Telemediendiensten eine anonyme Nutzung durch die Benutzer vorschreibt, wenn es nicht gute Gründe gibt, die dies unmöglich machen. Dass die Betreiber von Mettingen.eu davon auch so gar keine Ahnung haben, legt ein Blick ins Impressum nahe:
Die Gemeinde Mettingen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch Bürgermeisterin Christina Rählmann. Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Bürgermeisterin Christina Rählmann.
Der Staatsvertrag über Mediendienste, kurz MDStV, ist seit 2007(!) außer Kraft.