Mit ihren Experten hat die IVZ kein Glück, auch das Thema Internet ist irgendwie nicht ihres. In der dieswöchigen Veranstaltung sollte es zu “Einkaufen, bezahlen und überweisen im Internet” gehen, auf gut deutsch: Um die Sicherheit von Überweisungen über das Internet. Dazu hatte die IVZ Experten eingeladen, die sie dann auch in der Überschrift des dazugehörigen Artikels Experten nennt und die sowas wohl von sich gegeben haben:
Brinkmann: Paypal ist aber ein Dritter, ein Dienstleister. Sie hinterlassen dabei Ihre Daten. Wenn Sie dann im Netz bezahlen, geben Sie Ihr Passwort ein – mehr Schutz ist da aber nicht. Wenn es jemand schafft, an Ihr Passwort zu kommen, dann steht die Scheune offen.
Falsch. Man kann seine Überweisungen bei Paypal mit SMS absichern. Außerdem kann man mit Paypal nur überweisen, wenn sich auf einem dortigen Konto Geld befindet oder wenn eine Verbindung zu einem Girokonto besteht — welche man aber auch löschen kann.
Brinkmann: […] Echte Mahnungen müssen in Deutschland übrigens postalisch zugestellt werden.
Falsch. Mahnungen per E‑Mail sind zulässig.
Noch schöner wird es im Video zur Veranstaltung, wenn Herr Brinkmann fragt, ob man für Paypal-Transaktionen zahlt. Die richtige Antwort wäre gewesen, dass es Transaktionsgebühren gibt, die manchmal der Rechnungaussteller und manchmal der Rechnungsbegleicher übernimmt. Herr Brinkmanns Antwort auf das Zahlungsmittel für Transaktionskosten bei Paypal dagegen ist:
Die Daten, ja.
Willkommen in der Welt der Verschwörungstheorie: Für Brinkmann ist Paypal wohl eine Datenkrake, bei der Kunden mit Daten statt Transaktionskosten zahlen, ohne dass diese Behauptung irgendwie belegt wird. Die IVZ versteht ihn in ihrer gedruckten Ausgabe ebenso:
Stefan Brinkmann über Bezahldienste wie “Paypal”, die mit den Daten ihrer Kunden Geld verdienten.
Zum Schluss des Videos gibt er noch 10 Verhaltensweisen zum Schutz vor nicht autorisierten Überweisungen preis, von denen ihm nur drei einfallen und die dritte ist schon die Rückbesinnung auf den gesunden Menschenverstand, um auch noch zu sagen:
Eine Rücküberweisung wird es nicht geben.
Möchte jemand raten, wer Rücküberweisungen anbietet? Paypal.
Auf den Vortrag Brinkmanns folgte Herr Feck:
[Feck:] bei grober Fahrlässigkeit – dazu gehöre übrigens auch, ohne Virenscanner zu surfen – habe der Nutzer selbst den Schwarzen Peter.
Falsch. Geschädigte haften bei nicht autorisierten Überweisungen nur, wenn die Bank ihnen grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Daher schreibt der WDR:
Sobald die Bank dies nicht nachweise oder nicht nachweisen könne, müsse sie dem Kunden das fälschlicherweise überwiesene Geld erstatten.
Übrigens hat laut Christian Solmecke der Bundesgerichtshof bislang immer verneint, dass es seitens Windows-Benutzer grob fahrlässig wäre, keinen Virenscanner installiert zu haben.
Als Leser weiß man an dieser Stelle auch nicht, ob Fehler beim Experten oder beim Textverfasser zustande kommen, denn auch die Hilfestellung bei Phishing ist eher so…
Feck: Wenn Sie noch mal diese Mail bekommen, dann können Sie es an den „Phishing-Reader“ der Verbraucherzentrale senden. Wir prüfen das, gegebenenfalls wird die Adresse gesperrt.
Wenn sie jetzt den “Phishing-Reader” über Google nicht finden können, könnte es daran liegen, dass er Phishing-Radar heisst. Und was für eine E‑Mail-Adresse da dann gesperrt werden soll, ist mir auch nicht ganz ersichtlich.
„Ich habe heute viel gelernt. Vor allem: Man sollte seinen Computer schützen“, fasste Dr. Peter Erf, stellvertretender Leiter der Volkshochschule Ibbenbüren, den Abend in seinem Schlusswort zusammen.
Und immer schön beim Kaffeetrinken den Löffel aus der Tasse nehmen, damit man sich nicht ins Auge sticht.