Beschuldigungsfehler bei Abmahnungen

Nicht ger­ade beruhi­gend ist dieser Beitrag der BR-Sendung quer: Abmah­nung kön­nen auch ins Haus schwirren, wenn sich bei der Find­ung des Inter­net­teil­nehmers über eine IP-Adresse ein Zahlen­dreher eingeschlichen hat. Selb­st kann man das kaum noch nachvol­lziehen, da der­ar­tige Dat­en schnell geöscht wer­den. Glück­lich, wer behaupten kann, nach den eige­nen Doku­men­ta­tio­nen gehöre die entsprechende IP-Adresse zum angegebe­nen Zeit­punkt nicht zu einem selb­st. Damit stünde Aus­sage gegen Aus­sage. Auf den eige­nen Recht­san­walt­skosten säße man dann aber immer noch.

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