Nicht gerade beruhigend ist dieser Beitrag der BR-Sendung quer: Abmahnung können auch ins Haus schwirren, wenn sich bei der Findung des Internetteilnehmers über eine IP-Adresse ein Zahlendreher eingeschlichen hat. Selbst kann man das kaum noch nachvollziehen, da derartige Daten schnell geöscht werden. Glücklich, wer behaupten kann, nach den eigenen Dokumentationen gehöre die entsprechende IP-Adresse zum angegebenen Zeitpunkt nicht zu einem selbst. Damit stünde Aussage gegen Aussage. Auf den eigenen Rechtsanwaltskosten säße man dann aber immer noch.