Ein komischer Zusammenhang, von dem da in der Überschrift die Rede ist, finden Sie nicht? Und doch gibt es ihn. Denn die IVZ ist auf eine schwarze Liste gekommen, weil sie angeblich das Leistungsschutzrecht unterstützt. Ich habe nicht erfahren können, wie man diese Liste begründet, woher die Informationen kommen und was das genau aussagen soll. Und wenn man nachfragt, kriegt man zu hören, man solle gefälligst selber nachforschen.
Wenn es so sein sollte, dass man bei der IVZ das Leistungsschutzrecht, dass sich gegen Google wendet, unterstützt, ist es natürlich äußerst albern, denn die IVZ nutzt kostenlos Google für ihre Internetseitenanalyse. Mit dem Leistungsschutzrecht geht der Vorwurf einher, Google profitiere unrechtmäßig von den Leistungen der Verleger. Außerdem fügt die IVZ auf Facebook genau die Snippets in fremder Werbeumgebung eigenständig ein, für die durch das Leistungsschutzrecht Gebühren auferlegt werden sollen.
Worum geht es eigentlich? Nun, das ist gar nicht so einfach zu sagen, denn sowohl Zeitungen wie auch Google verschleiern das unermütlich. Die ARD-Sendung ZAPP veranschaulicht es aber ganz nett:
Verschärft ausgedrückt: Es kann zu einer Abmahnwelle kommmen, bei der potentiell jeder, der im Internet irgendein Kleinstzitat einer Zeitung veröffentlicht, abgemahnt wird.
Wenn man bei Zeitungen schaut, liest man so etwas, dass es darum ginge, ob Verlage Suchmaschinen ihre Texte kostenlos zur Verfügung stellen müssten, wie hier bei der Axel-Springer-Zeitung Die WELT. Darum geht es überhaupt nicht und das wird der Autor Ulrich Clauß auch sicherlich sachlich richtig ausdrücken können, wenn er denn wollte. Will er aber scheinbar nicht. Bei Die WELT geht eben die Wahrheit flöten, wenn es um die Eigeninteressen geht. Das ist übrigens genau das, was bei dieser Zeitung Lucas Wiegelmann Google vorwirft. Da wirft ein Hütchenspieler dem anderen vor, er würde betrügen. Wie lustig.
Witzig sieht es auch beim Handelsblatt aus. Da wird vor der Nachricht, dass deren Chefredakteur das Leistungsschutzrecht für unausweichlich hält, eine Google-Werbefläche geschaltet, durch die das Handelsblatt Werbeeinnahmen bekommt, falls da jemand draufklickt. Und als Werbung schaltet Google die eigene Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht:
Bei CDU/CSU und FDP glauben immer noch einige, dass Google im Fall eines Leistungsschutzrecht Geld an Verleger zahlen würde. Davon ist nicht auszugehen. Google braucht die Verleger nicht. Sie kann auf ihre Seiten verzichten und würde dies auch tun, wenn das Verlinken wie bisher Geld kosten würde. Aber was für ein Schaden wäre es für kleine Zeitungen wie der IVZ, wenn sie nicht mehr bei Google gelistet werden würden? Damit wäre schlimmstenfalls der Zug abgefahren, Werbeanzeigen auf der eigenen Seite vermarkten zu können — man ist ja nicht mal durch Google erreichbar.