Der Rechtsanwalt Thomas Stadler hat kurz aufgezeichnet, wie Ermittlungsbehörden auf die Daten von Facebook-Benutzern zugreifen können. Zugang zu den Nutzungsdaten gibt es demnach dann, wenn man sich mit einer einer polizeilichen Dienststelle zugeordneten E‑Mail-Adresse kenntlich macht und ein Tatvorwurf bezüglich einer Person angegeben worden ist. Danach kann man beliebig die Daten des jeweiligen Benutzers einsehen: Wann er sich wo eingeloggt hat.
Missbrauchsphantasien sind durch diese Beschreibung Tür und Tor geöffnet. Zumindest kann sich jeder Facebook-Nutzer überlegen, ob er in Facebook wirklich unbedingt mit seinem richtigen Namen und einer bekannten E‑Mail-Adresse auftreten will oder ob er sich nicht doch ein anonymes Profil anlegt.