Wie Ermittlungsbehörden auf Facebook zugreifen können

Der Recht­san­walt Thomas Stadler hat kurz aufgeze­ich­net, wie Ermit­tlungs­be­hör­den auf die Dat­en von Face­book-Benutzern zugreifen kön­nen. Zugang zu den Nutzungs­dat­en gibt es dem­nach dann, wenn man sich mit ein­er ein­er polizeilichen Dien­st­stelle zuge­ord­neten E‑Mail-Adresse ken­ntlich macht und ein Tatvor­wurf bezüglich ein­er Per­son angegeben wor­den ist. Danach kann man beliebig die Dat­en des jew­eili­gen Benutzers ein­se­hen: Wann er sich wo ein­gel­og­gt hat.

Miss­brauch­sphan­tasien sind durch diese Beschrei­bung Tür und Tor geöffnet. Zumin­d­est kann sich jed­er Face­book-Nutzer über­legen, ob er in Face­book wirk­lich unbe­d­ingt mit seinem richti­gen Namen und ein­er bekan­nten E‑Mail-Adresse auftreten will oder ob er sich nicht doch ein anonymes Pro­fil anlegt.

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