In Ostwestfalen ist ein Angestellter gefeuert worden, weil er auf Facebook ein Lied verlinkt hatte, das kritische Arbeitsbedingungen thematisiert, und sein Chef es als öffentliche Kritik seines Unternehmens gewertet hat. Irgendwie dumm, dass der Angestellte mit seinem Chef auf Facebook befreundet war.
Am Ende des Artikels kommt eine Information, die mir so auch noch nicht bewusst war: Ein Gefällt-mir-Klick auf Facebook kann als eine Beleidigung gewertet werden. Insofern kann ich jetzt mal aufhören zu behaupten, nur in Amerika könne man wegen eines Gefällt-mir-Klicks auf Facebook rechtlich belangt werden.
Deswegen warnt der Anwalt Christian Somelcke: “Soziale Netzwerke sind nicht privat”. Ist also die Bezeichnung “Privatsphäre-Einstellungen” irreführend?
Zumindest kann man seine eigenen Einträge und die geteilten Einträge anderer auf eine Nutzergruppe beschränken, z.B. “beste Freunde”. Diese Einträge können dann nicht in Verbindung mit mir weiterverbreitet werden — im Gegensatz zu normalen Einträgen, deren Sichtbarkeit man über die Privatsphäre-Einstellungen nicht beschränkt hat.
Gefällt-mir-Klicks aber kann man nicht so leicht beschränken, sie sind meist öffentliche Äußerungen, außer wenn der Urheber des Eintrags die Sichtbarkeit dieses Eintrages beschränkt hat. Vorsicht also mit Gefällt-mir-Klicks.
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