Was darf ich auf Facebook teilen?

Weil man als Face­book-Benutzer seinen Zugang bei Face­book für pri­vat hält, denkt man leicht, man könne dort alles tun, was man eben pri­vat auch tun darf. Das ist aber nicht so. Wenn ich Dateien von anderen Leuten zu Face­book hochlade, darf ich das nur, wenn ich von den Urhe­bern oder den­jeni­gen, die die soge­nan­nten Ver­w­er­tungsrechte habe, eine Berech­ti­gung dazu zuge­sprochen bekom­men habe. Das ist bei den wenig­sten Sachen der Fall.

Weil man leicht verk­lagt wer­den kann, auch wenn das schein­bar sel­ten passiert, sollte man auf jeden Fall sein Face­book-Pro­fil für öffentlichen Zugriff sper­ren, so dass nie­mand, der nicht das Pro­fil und die Pin­nwand anschauen soll, das tun kann. Das schützt schon ein­mal einiger­maßen vor juris­tis­chen Problemen.

So ganz auf der sicheren Seite ist man damit aber nicht. Deswe­gen ist es für einige bess­er, sich gle­ich an das zu hal­ten, was in Deutsch­land recht­mäßig ist: Insa Moog hat beim WDR sehr auf­schlussre­ich aufgeschlüs­selt, was man beim Teilen von urhe­ber­rechtlich geschützten Dateien auf Face­book bedenken sollte.

Wenn es den­noch mal dazu kommt, dass man unlieb­same Post von Anwäl­ten bekommt: Sofort selb­st den Anwalt ein­schal­ten! Rund um Urhe­ber­rechtsver­let­zun­gen hat sich ein Trend etabliert, dass Urhe­ber, deren Recht ver­let­zt wurde, hohe Sum­men ein­fordern. Hier­bei gibt es so viele Nick­e­ligkeit­en zu beacht­en, dass nur ein Fach­mann bei den For­mulierun­gen durch­schaut. Und als Laie kann man sehr schnell etwas sagen oder schreiben, was man hin­ter­her bereut.

Und wie sieht das nun aus, wenn andere auf mein­er Face­book-Pin­nwand urhe­ber­rechtlich geschützte Dateien hochladen? Der Anwalt Chris­t­ian Solmecke hat sich hierzu einen aktuellen Fall ansgeschaut:

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