Weil man als Facebook-Benutzer seinen Zugang bei Facebook für privat hält, denkt man leicht, man könne dort alles tun, was man eben privat auch tun darf. Das ist aber nicht so. Wenn ich Dateien von anderen Leuten zu Facebook hochlade, darf ich das nur, wenn ich von den Urhebern oder denjenigen, die die sogenannten Verwertungsrechte habe, eine Berechtigung dazu zugesprochen bekommen habe. Das ist bei den wenigsten Sachen der Fall.
Weil man leicht verklagt werden kann, auch wenn das scheinbar selten passiert, sollte man auf jeden Fall sein Facebook-Profil für öffentlichen Zugriff sperren, so dass niemand, der nicht das Profil und die Pinnwand anschauen soll, das tun kann. Das schützt schon einmal einigermaßen vor juristischen Problemen.
So ganz auf der sicheren Seite ist man damit aber nicht. Deswegen ist es für einige besser, sich gleich an das zu halten, was in Deutschland rechtmäßig ist: Insa Moog hat beim WDR sehr aufschlussreich aufgeschlüsselt, was man beim Teilen von urheberrechtlich geschützten Dateien auf Facebook bedenken sollte.
Wenn es dennoch mal dazu kommt, dass man unliebsame Post von Anwälten bekommt: Sofort selbst den Anwalt einschalten! Rund um Urheberrechtsverletzungen hat sich ein Trend etabliert, dass Urheber, deren Recht verletzt wurde, hohe Summen einfordern. Hierbei gibt es so viele Nickeligkeiten zu beachten, dass nur ein Fachmann bei den Formulierungen durchschaut. Und als Laie kann man sehr schnell etwas sagen oder schreiben, was man hinterher bereut.
Und wie sieht das nun aus, wenn andere auf meiner Facebook-Pinnwand urheberrechtlich geschützte Dateien hochladen? Der Anwalt Christian Solmecke hat sich hierzu einen aktuellen Fall ansgeschaut: