Die Nachricht sorgte für Aufregung, dass ein Facebook-Benutzer verklagt worden ist, weil jemand an seine Facebook-Pinnwand ohne Erlaubnis des eigentlichen Urhebers ein geschützte Bild gepinnt hat. Wie riskant sind also die Inhalte an meiner Facebook-Pinnwand?
Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter meint: Kaum. Erst muss man darauf hingewiesen werden, dass an der eigenen Pinnwand solche Inhalte gepinnt worden sind und erst, wenn man so einen Hinweis ignoriert, kann man belangt werden. Aber auch wenn man angeschrieben wird könnten Facebook-Nutzer Abmahnungen erst einmal
schon mit dem Argument abwehren, dass nicht sie, sondern Facebook die Informationen auf der Pinnwand zur Verfügung stellt.
Aber verklagt werden kann man leicht, wenn die eigene Facebook-Pinnwand für jeden einsichtbar ist. Deswegen am besten die Facebook-Pinnwand unzugänglich für Unerwünschte machen. Das geht im Facebook-Profil unter “Privatsphäre-Einstellungen”: