Siegfried Kauder hat letzte Woche gesagt, anonymenes Publizieren müsse in Deutschland aufhören. Hinter dieser Forderung steht sowohl ein merkwürdiges Rechts- wie Technikverständis: Das anonyme Verwenden technischer Dienste ist in Deutschland nach § 13 Abs. 6 TMG erlaubt und im Ausland auch. Demnach müsste in Deutschland eine Internetsperre erlassen werden, die Dienste, die anonymes Publizieren im Ausland ermöglicht, in Deutschland unerreichbar macht. Mir erscheint das so wenig sinnvoll wie machbar.
Auf Ibbtown bloggt nun jemand unter Alias und ich kann nur verraten: Ich bin’s nicht. Das erscheint vielleicht etwas merkwürdig, denn u.a. war ich es ja, der die Identität hinter Cebulon aufgedeckt hat. In diesem speziellen Fall ging es allerdings darum, dass das Pseudonym zur Verbreitung geschützter Information und zu persönlichen Angriffen verwendet wurde. Diese Kombination motivierte mich hinter das Pseudonym zu schauen. Das ist so wenig verboten wie das Verwenden eines Pseudonyms an sich. Und so kann auch jeder darüber spekulieren, wer Knechthild Dielenschiet wohl ist.
Ich für meinen Teil freue mich über eine zweite Stimme in dieser Umgebung, über Neues von’s Land und wünsche allen Lesern viel Spaß mit Knechthild!