Und ewig singen die Wälder

Hier kommt schon wieder so ein Fehler unser­er Häkel­pos­tille, der sich bei ihrer Copy&Paste-Berichterstattung schon mal eingeschlichen hat:

Die Beamten leit­eten ein Strafver­fahren ein und ord­neten die Ent­nahme ein­er Blut­probe an.

Nein, noch immer dür­fen Polizeibeamte keine Strafver­fahren ein­leit­en. Aber immer­hin kön­nen sie seit 2014 Blut­proben ohne richter­lichen Beschluss anord­nen.

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