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1979 – Land­pomer­anze und Hip­pie Jür­gen besucht seinen Cousin Lloyd in Düs­sel­dorf. Lloyd ist Kun­st­stu­dent und Mit­glied der Punkband „DER A.R.S.C.H.“. Die hat ein Prob­lem: Ihr Gitar­rist Tom­my hat den Löf­fel abgegeben, ger­ade jet­zt, wo ihr bish­er wichtig­ster Gig bevorste­ht. Als Jür­gen sich als Ersatz anbi­etet, ern­tet er nur Hohn und Spott, auch von Bassistin Nivea, Lloyds Fre­undin, in die Jür­gen ver­schossen ist. Aber sie set­zt sich schließlich doch für ihn ein, und das nicht nur, weil er gut Gitarre spielt. Die Band gerät dadurch in eine echte Zer­reißprobe. Soll man „sauber“ bleiben und auf den Auftritt verzicht­en? Oder soll man den eige­nen Anspruch ver­rat­en und mit dem optisch wie ide­ol­o­gisch total indiskutablen Jür­gen zusam­men als Vor­gruppe von Iggy Pop im leg­endären „Ratinger Hof“ in Düs­sel­dorf spielen?

Das Jugend­hör­spiel von Xaõ Sef­fcheque und Mar­tin Ritzen­hoff lässt sich noch für kurze Zeit beim WDR direkt anhören und run­ter­laden:

[audio:http://medien.wdr.de/download/1345791175/radio/download/wdr_hoerspiel_download_zurueck_zum_beton_20120829.mp3]
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Ferienlager Ameland 2012 — Videos & Blog

Früher gab es ja nach den Ferien­lagern noch große Wieder­se­hen­str­e­f­fen, um Fotos per Dia-Vor­trag zu zeigen, Lis­ten wur­den erstellt für Nachbestel­lun­gen, Chaos herrschte, was das Bezahlen ange­ht. Heute ist das anders:

Das Ferien­lager Ame­land der Katholis­chen Pfar­rge­meinde St. Heilig Kreuz hat inzwis­chen Filme mit der länge von 90 Minuten ins Inter­net gestellt. Wer mag, kann sich also einen umfassenden Ein­blick in die Ferien­freizeit genehmigen:

Nachzule­sen sind die Erleb­nisse übri­gens im eige­nen Blog.

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Was die Älteren noch über Ibbenbüren wissen

Auf Face­book hat sich inner­halb weniger Tage ein Ansturm auf eine Gruppe ereignet, die der Frage nachge­ht, was man noch aus sein­er Jugendzeit in Ibben­büren kennt.

Da gab es früher z.B. diese Anzeige der Telekom, die besagt, dass man sog­ar in der Pam­pa Mobil­funk emp­fan­gen kann — sog­ar in Püs­sel­büren. Das Apol­lo-Kino war das einzige Raucherki­no in der Umge­bung. Die Kugel Eis kostete noch 20 Pfen­nig. Der Ein­tritt für das Freibad an der Werth­müh­le betrug 60 Pfen­nig. Kinder durften das Bustick­et für 80 Pfen­nig nutzen, um dies bei Over­mey­er für 2 DM in Kleinzeug zu investieren. Und zum Feiern ging es in die Fis­co Disco.

Sport getrieben wurde natür­lich auch:

Vorhüpfen nan­nte man das damals. Die ISV hat mal gegen die Welt­meis­terelf von 1954 vor 11.000 Besuch­ern im Werth­müh­len­sta­dion gespielt. Und das Tanzen lernte man im La Strega.

Das Schwel­gen in alten Erin­nerun­gen ist also immer noch eine Lieblings­beschäf­ti­gung der Men­schen — ger­ade in der Sauren­gurken­zeit des Sommers.

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Gesetz gegen Kostenfallen im Internet

Im Inter­net müssen ab sofort Kun­den ihre Bestel­lung aus­führlich aufge­lis­tet wer­den, bevor ein recht­mäßiger Kaufver­trag beste­ht. Dies sieht eine Änderung des Bun­des­ge­set­zbuch­es (BGB) vor, das ab 1. August in Kraft getreten ist.

Mit dieser Regel wer­den Abzock­en im Inter­net wie z.B. ange­blich geschlossene Abon­nements schw­er­er, aber nicht unmöglich gemacht. Wenn jemand eine Rech­nung über ange­blich bestellte Dinge bekommt, sollte man vor­sichtig sein: Niemals dem Rech­nungsausteller schreiben, dass man in irgen­dein­er Weise zu Raten­zahlun­gen bere­it ist: Dies gilt schon als Ver­trag, egal, was zuvor abgemacht gewe­sen ist.

In hart­näck­i­gen Fällen sollte man unbe­d­ingt einen Anwalt konsultieren.

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Ich weiß, was du auf Facebook gelesen hast

Die Aktion, dass man über Face­book-Benutzer erfahren wollte, ob andere Face­book-Benutzer einen Namen oder ein Bild ver­wen­den, dass nicht genau der Per­son entspricht, die ihn oder es ver­wen­det, scheint vor­bei zu sein, da kommt eine neue, merk­würdi­ge Funk­tion auf die Benutzer zu:

In Grup­pen wird angezeigt, welche Benutzer Artikel in ein­er Gruppe gele­sen haben. Aber das ist eigentlich schon falsch aus gedrückt. Bei den Face­book-Seit­en ist es schon so, dass dort den Seit­en­be­treibern angezeigt wird, wieviele Per­so­n­en ange­blich einzelne Ein­träge gese­hen hät­ten. Das bedeutet aber nur, dass diese Ein­träge in der Time­line der Benutzer aufge­taucht sind, ob sie gese­hen wor­den sind, bedeutet das ger­ade nicht.

Und eben­so wenig bedeutet die Angabe, ein Bericht sei gele­sen wor­den, dass er gele­sen wor­den ist. Die neue Funk­tion dient also eher der Irri­ta­tion, der Verblendung, der Falschdarstel­lung ein­er Begeben­heit, die Face­book gerne darstellen würde, aber nicht kann. Sie soll wohl dazu dienen, die Benutzer emo­tion­al mehr an Face­book zu binden, aber ob das so klappt? Regen sich bald Leute darüber auf, dass man ange­blich ihren Ein­trag gele­sen, aber nicht mit “Gefällt mir” verse­hen hat?

Benutzer kön­nten sich gen­ervt fühlen, wenn sie von anderen, die diese Darstel­lung Face­books übernehmen, darauf ange­sprochen, das sie ange­blich irgen­det­was gele­sen, sprich erfasst hätten.

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Deckt die Religionsfreiheit Beschneidungen?

Im Blog von Cha­jm Gus­ki geht es in diesem Artikel aus jüdis­ch­er Sicht um die Entschei­dung des Köl­ner Landgerichts, religiöse Beschnei­dun­gen als rechtlich straf­bare Kör­per­ver­let­zung zu sehen. Der Artikel und die Kom­mentare sind sehr inter­es­sant zur Erfas­sung des Themas.

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Wolf­gang Schmid­bauer: Beschnei­dung ist nicht harmlos
Michael Schmidt: Poli­tik­er wollen Beschnei­dung legalisieren

Pro Recht auf Beschneidung

Der Jour­nal­ist und Jurist Herib­ert Prantl meint, es gin­ge juris­tisch in dieser Sache nicht um das Recht der Reli­gions­frei­heit, son­dern um das elter­liche Sorg­erecht.

Kon­tra Recht auf Beschneidung

Han­nah Wet­tig schreibt, religiöse Prak­tiken dürften nicht über das Recht gestellt wer­den.

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Facebook macht Jagd auf Pseudonyme

Zum besseren Schutz der eige­nen Per­son habe ich diverse Male darauf hingewiesen, dass man Face­book auch unter einem Pseu­do­nym ver­we­den könne. Dann entstünde zwar auch irgend­wie eine Daten­samm­lung zu dem betr­e­f­fend­en Account, der würde aber nicht dem kor­rek­ten Namen des Nutzers zugeschrieben. Genau da gegen möchte Face­book nun vorge­hen und über­rascht Nutzer ab heute mit ein­er Mit­teilung, über Bekan­nte mitzuteilen, ob der angegebene Name der richtige Name des Nutzers ist.

Wahrschein­lich erhal­ten dann Nutzer, denen von anderen zugeschrieben wird, nicht mit dem richti­gen Namen Face­book zu nutzen, eine Infor­ma­tion, dass sie ihren Namen ändern sollen. So passiert es zumin­d­est bei Google+. Bei Google+ kann man sich aber mit einem ver­meindlich richtig klin­gen­den Namen benen­nen, der­nicht so denun­ziert wer­den kann, wie es bei Face­book vorge­se­hen ist.

Damit ver­stößt man gegen das deutsche Recht von Inter­net­nutzern auf anonyme Nutzung von Tele­di­en­sten. Dieses Recht ist eingeräumt wor­den, weil es möglich ist, dass einem durch öffentliche Äußerun­gen per­sön­liche Nachteile entste­hen, dadurch, dass man iden­ti­fizier­bar ist.

Man sollte weit­er­hin ver­suchen, wenn man will, Face­book unter Pseu­do­ny­men zu nutzen, allein schon, weil es das eigene Recht ist. Wie die Reak­tio­nen auf diesen Vorstoß von Face­book aus­fall­en, wird man sehen.

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