Der Fotopreis NRW ist ein Wettbewerb für alle Kinder von 6 – 12 Jahren, die in Nordrhein Westfalen leben. Ihr könnt einfach frei eure Lieblingsfotos einreichen oder zum Sonderthema MEINE LIEBLINGE UND HELDEN fotografieren. Wie man teilnehmen kann und was es zu gewinnen gibt, erfahrt ihr auf der Internetseite zum Wettbewerb.
Zurück zum Beton
1979 – Landpomeranze und Hippie Jürgen besucht seinen Cousin Lloyd in Düsseldorf. Lloyd ist Kunststudent und Mitglied der Punkband „DER A.R.S.C.H.“. Die hat ein Problem: Ihr Gitarrist Tommy hat den Löffel abgegeben, gerade jetzt, wo ihr bisher wichtigster Gig bevorsteht. Als Jürgen sich als Ersatz anbietet, erntet er nur Hohn und Spott, auch von Bassistin Nivea, Lloyds Freundin, in die Jürgen verschossen ist. Aber sie setzt sich schließlich doch für ihn ein, und das nicht nur, weil er gut Gitarre spielt. Die Band gerät dadurch in eine echte Zerreißprobe. Soll man „sauber“ bleiben und auf den Auftritt verzichten? Oder soll man den eigenen Anspruch verraten und mit dem optisch wie ideologisch total indiskutablen Jürgen zusammen als Vorgruppe von Iggy Pop im legendären „Ratinger Hof“ in Düsseldorf spielen?
Das Jugendhörspiel von Xaõ Seffcheque und Martin Ritzenhoff lässt sich noch für kurze Zeit beim WDR direkt anhören und runterladen:
[audio:http://medien.wdr.de/download/1345791175/radio/download/wdr_hoerspiel_download_zurueck_zum_beton_20120829.mp3]Rock am Turm 2012
Ferienlager Ameland 2012 — Videos & Blog
Früher gab es ja nach den Ferienlagern noch große Wiedersehenstreffen, um Fotos per Dia-Vortrag zu zeigen, Listen wurden erstellt für Nachbestellungen, Chaos herrschte, was das Bezahlen angeht. Heute ist das anders:
Das Ferienlager Ameland der Katholischen Pfarrgemeinde St. Heilig Kreuz hat inzwischen Filme mit der länge von 90 Minuten ins Internet gestellt. Wer mag, kann sich also einen umfassenden Einblick in die Ferienfreizeit genehmigen:
Nachzulesen sind die Erlebnisse übrigens im eigenen Blog.
Ferienlager Ameland 2012: Das Wiggelspiel
Was die Älteren noch über Ibbenbüren wissen
Auf Facebook hat sich innerhalb weniger Tage ein Ansturm auf eine Gruppe ereignet, die der Frage nachgeht, was man noch aus seiner Jugendzeit in Ibbenbüren kennt.
Da gab es früher z.B. diese Anzeige der Telekom, die besagt, dass man sogar in der Pampa Mobilfunk empfangen kann — sogar in Püsselbüren. Das Apollo-Kino war das einzige Raucherkino in der Umgebung. Die Kugel Eis kostete noch 20 Pfennig. Der Eintritt für das Freibad an der Werthmühle betrug 60 Pfennig. Kinder durften das Busticket für 80 Pfennig nutzen, um dies bei Overmeyer für 2 DM in Kleinzeug zu investieren. Und zum Feiern ging es in die Fisco Disco.
Sport getrieben wurde natürlich auch:
Vorhüpfen nannte man das damals. Die ISV hat mal gegen die Weltmeisterelf von 1954 vor 11.000 Besuchern im Werthmühlenstadion gespielt. Und das Tanzen lernte man im La Strega.
Das Schwelgen in alten Erinnerungen ist also immer noch eine Lieblingsbeschäftigung der Menschen — gerade in der Saurengurkenzeit des Sommers.
Gesetz gegen Kostenfallen im Internet
Im Internet müssen ab sofort Kunden ihre Bestellung ausführlich aufgelistet werden, bevor ein rechtmäßiger Kaufvertrag besteht. Dies sieht eine Änderung des Bundesgesetzbuches (BGB) vor, das ab 1. August in Kraft getreten ist.
Mit dieser Regel werden Abzocken im Internet wie z.B. angeblich geschlossene Abonnements schwerer, aber nicht unmöglich gemacht. Wenn jemand eine Rechnung über angeblich bestellte Dinge bekommt, sollte man vorsichtig sein: Niemals dem Rechnungsausteller schreiben, dass man in irgendeiner Weise zu Ratenzahlungen bereit ist: Dies gilt schon als Vertrag, egal, was zuvor abgemacht gewesen ist.
In hartnäckigen Fällen sollte man unbedingt einen Anwalt konsultieren.
Ich weiß, was du auf Facebook gelesen hast
Die Aktion, dass man über Facebook-Benutzer erfahren wollte, ob andere Facebook-Benutzer einen Namen oder ein Bild verwenden, dass nicht genau der Person entspricht, die ihn oder es verwendet, scheint vorbei zu sein, da kommt eine neue, merkwürdige Funktion auf die Benutzer zu:
In Gruppen wird angezeigt, welche Benutzer Artikel in einer Gruppe gelesen haben. Aber das ist eigentlich schon falsch aus gedrückt. Bei den Facebook-Seiten ist es schon so, dass dort den Seitenbetreibern angezeigt wird, wieviele Personen angeblich einzelne Einträge gesehen hätten. Das bedeutet aber nur, dass diese Einträge in der Timeline der Benutzer aufgetaucht sind, ob sie gesehen worden sind, bedeutet das gerade nicht.
Und ebenso wenig bedeutet die Angabe, ein Bericht sei gelesen worden, dass er gelesen worden ist. Die neue Funktion dient also eher der Irritation, der Verblendung, der Falschdarstellung einer Begebenheit, die Facebook gerne darstellen würde, aber nicht kann. Sie soll wohl dazu dienen, die Benutzer emotional mehr an Facebook zu binden, aber ob das so klappt? Regen sich bald Leute darüber auf, dass man angeblich ihren Eintrag gelesen, aber nicht mit “Gefällt mir” versehen hat?
Benutzer könnten sich genervt fühlen, wenn sie von anderen, die diese Darstellung Facebooks übernehmen, darauf angesprochen, das sie angeblich irgendetwas gelesen, sprich erfasst hätten.
Deckt die Religionsfreiheit Beschneidungen?
Im Blog von Chajm Guski geht es in diesem Artikel aus jüdischer Sicht um die Entscheidung des Kölner Landgerichts, religiöse Beschneidungen als rechtlich strafbare Körperverletzung zu sehen. Der Artikel und die Kommentare sind sehr interessant zur Erfassung des Themas.
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Wolfgang Schmidbauer: Beschneidung ist nicht harmlos
Michael Schmidt: Politiker wollen Beschneidung legalisieren
Pro Recht auf Beschneidung
Der Journalist und Jurist Heribert Prantl meint, es ginge juristisch in dieser Sache nicht um das Recht der Religionsfreiheit, sondern um das elterliche Sorgerecht.
Kontra Recht auf Beschneidung
Hannah Wettig schreibt, religiöse Praktiken dürften nicht über das Recht gestellt werden.
Facebook macht Jagd auf Pseudonyme
Zum besseren Schutz der eigenen Person habe ich diverse Male darauf hingewiesen, dass man Facebook auch unter einem Pseudonym verweden könne. Dann entstünde zwar auch irgendwie eine Datensammlung zu dem betreffenden Account, der würde aber nicht dem korrekten Namen des Nutzers zugeschrieben. Genau da gegen möchte Facebook nun vorgehen und überrascht Nutzer ab heute mit einer Mitteilung, über Bekannte mitzuteilen, ob der angegebene Name der richtige Name des Nutzers ist.
Wahrscheinlich erhalten dann Nutzer, denen von anderen zugeschrieben wird, nicht mit dem richtigen Namen Facebook zu nutzen, eine Information, dass sie ihren Namen ändern sollen. So passiert es zumindest bei Google+. Bei Google+ kann man sich aber mit einem vermeindlich richtig klingenden Namen benennen, dernicht so denunziert werden kann, wie es bei Facebook vorgesehen ist.
Damit verstößt man gegen das deutsche Recht von Internetnutzern auf anonyme Nutzung von Telediensten. Dieses Recht ist eingeräumt worden, weil es möglich ist, dass einem durch öffentliche Äußerungen persönliche Nachteile entstehen, dadurch, dass man identifizierbar ist.
Man sollte weiterhin versuchen, wenn man will, Facebook unter Pseudonymen zu nutzen, allein schon, weil es das eigene Recht ist. Wie die Reaktionen auf diesen Vorstoß von Facebook ausfallen, wird man sehen.