Wer ein Internet-Abmahnschreiben erhält, dem ist womöglich nicht klar, dass er den entscheidenden Fehler in dieser Angelegenheit erst noch begeht und nicht schon begangen hat.
Beim Erhalt von Abmahnschreiber sofort IT-Anwalt kontaktieren
Abmahnschreiben beinhalten in der Regel Vorwürfe an eine Person. Bezüglich Internetangelegenheiten geht es dabei meist um das unrechtmäßige Zur-Verfügung-Stellen von Dateien. Mit diesen Vorwürfen sollte man sich am besten direkt an einen Anwalt, der spezialisiert auf Rechtsfragen rund ums Internet, einen sogenannten IT-Anwalt, wenden. Es ist nicht ratsam, dem Verfasser zunächst irgendetwas anderes zu schreiben, als dass man sich an einen Anwalt wenden werde und sich zurückmelden würde.
Das Problem bei Antworten an derartige Abmahnungsversender ist, dass man in juristischer Hinsicht für ein mögliches Verfahren relevante Aussagen trifft. Wenn man z.B. schreibt, man würde einen Anwalt kontaktieren, aber für den Fall einer Zahlung gerne in Raten zahlen, stimmt man schon einer grundsätzlichen Zahlung zu, auch wenn man das selbst nicht gemeint hat. Hierbei kommt es darauf an, wie die Gegenseite das Gesagte oder Geschriebene verstanden haben kann.
Schuldenfalle mit Torrent-Download
Alamierend ist gerade ein Fall aus Bramsche: Offenbar hat ein Sohn einer Familie über ein BitTorrent-Programm eine Datei mit den Top-100-Liedern der Charts runtergeladen. Bei BitTorrent-Programmen ist es so, dass von diversen Computern Bruchteile einer Datei geladen werden, die zusammengesetzt die gesamte Datei ergeben. So lädt man von niemandem eine ganze Datei herunter. Man stellt aber gleichsam oft auch auf dieselbe Art derartige Bruchstücke zur Verfügung.
Die abmahnende Seite hat nun wohl behauptet, man habe eine Datei mit diversen Liedern zur Verfügung gestellt und forderte von der Familie den Schadenersatz für ein bestimmtes Lied. Der befragte Anwalt riet der Familie offenbar, zu zahlen. Da dies als Eingeständnis gewertet wurde, trudelten mit der Zeit diverse Forderungen bezüglich der anderen 99 Lieder ein. Ein rechtlich mögliches, letztlich aber abstruses Gebahren.
Die Familie ist aber nicht wegen eines Mausklicks in diese Schuldenfalle geraten, wie die Überschrift des Artikels es nahe legt, sondern wegen juristisch relevanter Selbstbeschuldigungen, deren Folgen sie offenbar gar nicht erkannt hatte.
Interessant bei derartigen Fällen ist es, inwiefern das Urteil relevant ist, dass Eltern nicht in jedem Fall für ihre Kinder haften.
Nicht Nachgeben unter Druck durch das Drohen mit Fristen
Es passiert auch erfahrenen Internetnutzern wie Markus Beckedahl, dem Gründer von netzpolitik.org, dass Aussagen getätigt werden, über deren juristischen Folgen man sich zunächst überhaupt nicht im Klaren ist. So wird von Abmahnenden häufig ein gezielter Druck auf die Abgemahnten ausgeübt: Es werden Fristen von wenigen gesetzt, in denen zu reagieren sei. Das verhindert mitunter eine Unterredung mit einem Anwalt und führt zuvor zu einer unnötigen Reaktion auf den Abmahnenden. Aber gerade darauf zielen solche Druckausübungen. Denn im Gegensatz zu Einwilligungen über weiteres Vorgehen seitens des Abgemahnten sind solche Druckausübrungen, auch wenn sie Falschdarstellungen beinhalten, meist juristisch irrelevant.
Was tun, wenn die Abmahnung ins Haus fliegt?
Bei all den juristischen Stolperfallen im Internet, die ein juristischer Laie meist gar nicht kennt, ist es ratsam, bei Abmahnforderungen, bei denen man das Gefühl hat, man durchschaut nicht das ganze Anliegen, sofort einen Internetrechtsexperten zu kontaktieren. Dazu sucht man im Internet nach einem “IT-Anwalt” oder fragt im Bekanntenkreis weiter. Nicht immer ist es eine gute Idee, einen Anwalt einzuschalten, der nicht auf Internetrechtsangelegenheiten spezialisiert ist, wie der Fall aus Bramsche zeigt. Dem Abmahnenden schreibt man, wie schon gesagt, am besten zunächst nichts weiter, als dass man seinen Anwalt kontaktiere und sich danach umgehend melden werde. In der Regel führt das nicht direkt zu einer Verschärfung der Angelegenheit.
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