Die Wochenzeitung DIE ZEIT hat einen Artikel veröffentlicht, dass das mangelhafte Wissen von Schülern über die DDR, das Dritte Reich und die Bundesrepublik anprangert: Sie wüßten zu wenig über die Merkmale der Demokratie.
Das soll also das entscheidende Merkmal sein: Die Bundesrepublik war und ist eine Demokratie, die DDR und das Dritte Reich nicht. So ganz überzeugt das nicht, und von einem Artikel, der sich so aus dem Fenster lehnt, darf man eigentlich mehr erwarten.
Auf Wikipedie erfährt man, dass es angeblich wesentliche Merkmale von Demokratien gibt. Die Demokratie bezeichnet klassisch ein Mehrheitswahlrecht. Das aber ist problematisch. Für den Philosophen Immanuel Kant ist die klassische Demokratie als Staatsform, d.h. alle Entscheidungen werden über Wahlen getätigt, ein Unrechtsstaat. Denn wenn Recht nur das sein kann, was durch eine Mehrheit entschieden wird, würde eine Minderheit, die wechselnd sein kann, jederzeit diskriminiert.
Kants idealer Staat ist der Rechtsstaat. Heute wird oftmals unter Demokratie auch der Rechtsstaat verstanden, es ist aber hilfreich, beide Begriffe auseinander zu halten. Der Rechtsstaat bei Kant hat seine Berechtigung dadurch, dass er die folgerichtige Entsprechung des Rechtsanspruchs der Menschen darstellt. Kein einfacher Satz.
Halten wir es klein: Nach Kant ist es ein Recht der Menschen, untereinander zu klären, worauf sie ein Recht haben und worauf nicht. Ein Rechtsstaat ist nach Kant der einzige Staat, durch den dieses Verfahren rechtmäßig durchgesetzt werden kann. Warum? Weil der Rechtsstaat auf der Gewaltenteilung basiert. Und nach Kant entspricht die Gewaltenteilung auf staatlicher Ebene dem menschlichen Denken. Da lasse ich jetzt so stehen, weil selbst in der Philosophie dieser Gedanke Kants kaum verstanden worden ist.
Aber an dieser Stelle sieht man, dass das ganze Thema zu schwierig ist, als dass man sich einfach empören könnte, weil Schüler etwas von diesem Thema nicht verstanden hätten.
Die Gewaltenteilung ist aber das, was zu allererst in der DDR abgeschafft wurde und was es so auch im Dritten Reich nicht gab. So gab es schon vom Staat aus keine Sicherheit der Menschen, dass ihr Recht beachtet wird. Im Gegenteil: Ihre Rechte konnten durch den Staat spontan bedroht werden und es gab überhaupt keinen Schutz vor staatlicher Willkür. Genau deswegen waren beides Unrechtsstaaten: Es wurde gar nicht erst versucht die Grundrechte ihrer Bürger konstitutionell zu schützen.