Mettinger Mailservice

Vor Kurzem startete die Inter­net­seite Mettingen.eu als Ver­such, durch Ver­fü­gung­machung von Mail-Adressen der Gemeinde Met­tin­gen zu etwas mehr Pop­u­lar­ität zu ver­helfen. Nutzer bekom­men ein 1 GB großes Mail­post­fach gegen Angaben zu ihrer Per­son. Zwar ste­ht in den Daten­schutzer­läuterun­gen der Seite

Die Nutzung unser­er Web­seite ist in der Regel ohne Angabe per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en möglich.

Das ist aber insofern etwas nicht zutr­e­f­fend, als dass ein Nutzer den Ser­vice gar nicht in Anspruch nehmen kann, wenn er nicht seinen Namen, seine Adresse, seine Tele­fon­num­mer und seine Han­dynum­mer angibt. Präzisierend heisst es in den AGB:

Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Reg­istrierung genaue, aktuelle und voll­ständi­ge Angaben zu sein­er Per­son (Reg­istrierungs­dat­en) nach der Vor­gabe des Reg­istrierungs­for­mu­la­rs zu machen und diese Reg­istrierungs­dat­en stets aktuell zu hal­ten. Es sind nur Adressen in Deutsch­land bei der Reg­istrierung erlaubt. Bei der Reg­istrierung wer­den die eingegebe­nen Adress­dat­en mit einem Adressverze­ich­nis abgeglichen, um fehler­hafte Adres­seingaben zu minimieren.

Weit­er unten in den AGB kommt noch ein richtiger POPCORN-Moment: Es ist einem Nutzer im Schreiben ein­er E‑Mail über diesen Dienst untersagt

ein tat­säch­lich­es Geschehen wieder[zu]geben, ohne dass ein über­wiegen­des berechtigtes Inter­esse ger­ade an dieser Form der Berichter­stat­tung vorliegt;

Damit ist wohl jed­er E‑Mail, in der es um Met­tin­gen geht, ein Ver­stoß gegen die AGB. Von einem über­wiegend berechtigten Inter­esse an Met­tin­gen habe ich noch nicht gehört.

Mit dem Auss­chluss der Möglichkeit der anony­men Nutzung des Dien­stes ver­stoßen die Betreiber von Mettingen.eu schlicht gegen das Teleme­di­enge­setz, das Anbi­etern von Teleme­di­en­di­en­sten eine anonyme Nutzung durch die Benutzer vorschreibt, wenn es nicht gute Gründe gibt, die dies unmöglich machen. Dass die Betreiber von Mettingen.eu davon auch so gar keine Ahnung haben, legt ein Blick ins Impres­sum nahe:

Die Gemeinde Met­tin­gen ist eine Kör­per­schaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch Bürg­er­meis­terin Christi­na Rählmann. Ver­ant­wortlich­er gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Bürg­er­meis­terin Christi­na Rählmann.

Der Staatsver­trag über Medi­en­di­en­ste, kurz MDStV, ist seit 2007(!) außer Kraft.

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