Der angebliche Markt für Kinderpornographie

Mir hat ein mal ein Richter in Ibben­büren erzählt, er würde die Deu­tung­shoheit, die sein Job mit sich brächte, dur­chaus nutzen, um etwas zu behaupten, wofür er eigentlich nicht genug überzeu­gende Gründe hat. Wer würde denn schon einem Richter wider­sprechen? Etwa so ver­ste­he ich den fol­gen­den Sachver­halt. In der IVZ wird von ein­er Verurteilung eines Mannes zu ein­er Geld­strafe berichtet, der im Besitz so genan­nter kinder­pornographis­ch­er Dateien war. Die Jour­nal­istin hält zudem fest:

Die Staat­san­wältin machte darauf aufmerk­sam, dass Kinder- und Jugend­pornografie nur existiere, weil es einen Markt dafür gibt.

Das ist Unsinn. Aber sagen Sie ein­er Staat­san­wältin, dass sie ger­ade Unsinn redet? 

Mit Markt meint man landläu­fig doch ein wirtschaftlich­es Tauschsys­tem von Geld und Waren. Es wurde schon in der Inter­netsper­ren­de­bat­te von einem Mil­liar­den­markt der Kinder­pornoin­dus­trie gere­det — mit einem Hak­en: Dieser Markt, bei dem mit ökonomis­ch­er Strate­gie kinder­pornographis­ches Mate­r­i­al hergestellt wird, war nir­gends zu find­en.

Man kann den Begriff Markt auch anders ver­ste­hen und nur von einem nichtkom­merziellen Tauschsys­tem sprechen. Dann hätte die Staat­san­wältin gesagt, es gebe Kinder- und Jugend­pornografie nur, weil es dieses Sys­ten gebe. Aber auch dieser Gedanke ist falsch. Es gibt keinen Nach­weis darüber, Kinder­pornogra­phie nur wegen ein­er Nach­frage hergestellt wurde. 

Man sollte sich, wenn man sich für diese Angele­gen­heit inter­essiert, lieber an einen Experten hal­ten. Der Recht­san­walt Udo Vet­ter hat diverse Klien­ten gehabt, bei denen kinder­pornographis­ches Mate­r­i­al gefun­den wurde. Er hält fest:

Kein­er, ich wieder­hole, kein­er der in den let­zten anderthalb Jahren dazu gekomme­nen Man­dan­ten hat auch nur einen Cent für das Mate­r­i­al bezahlt.

Alle, ich wieder­hole, alle haben die Kinder­pornos aus Tauschbörsen, News­groups, Cha­träu­men, Gratis­bere­ichen des Usenet oder aus E‑Mail-Verteil­ern. Manche kriegen es auf DVD, ganz nor­mal mit der Post.

Kein einziger jedoch hat seine Tausch­part­ner bezahlt. Und diese Tausch­part­ner haben auch nichts ver­langt. Selb­stver­ständlich wertet die Polizei in den aller­meis­ten Fällen auch aus, woher die Dateien kamen. Bezahl­seit­en sind nicht darunter. Auch verdächtige Über­weisun­gen etc. wer­den nicht festgestellt.

[…]

Tat­säch­lich ist auch anhand der im Umlauf befind­lichen Dateien unschw­er festzustellen, dass es die Kinder­pornoin­dus­trie nicht gibt. Es gibt einen Grundbe­stand an Mate­r­i­al, mein­er Schätzung nach min­destens 98 %. Hier­bei han­delt es sich um Bilder und Filme, die schon seit vie­len Jahren, ein Großteil davon schon seit Jahrzehn­ten im Umlauf sind.

Sofern neues Mate­r­i­al hinzukommt, sind es Fälle von Miss­brauch im pri­vatem Umfeld, der – Fluch der Dig­i­tal­tech­nik – heute halt nun ein­mal ein­fach­er abzu­bilden ist. Natür­lich gibt es keine näheren Infor­ma­tio­nen zu den Umstän­den, wie solche Auf­nah­men zus­tande kom­men. Allerd­ings machen die meis­ten nicht den Ein­druck, als werde ein Kind miss­braucht, um einen Film zu drehen. Dass die weitaus meis­ten Kinder­pornos häus­lichen, also keinen gewerb­smäßig organ­isierten Miss­brauch wiedergeben, ist auch unschw­er daran zu erken­nen, dass Opfer und Täter sich in den aller­meis­ten Fällen offen­sichtlich kennen. 

Wer behauptet, Kinder­pornogra­phie gebe es nur, weil es einen Markt dafür gibt, ver­schleiert, dass eben ganz andere Gründe zur Her­stel­lung von Kinder­pornogra­phie gewichtiger sind: Prahlerei, Mach­tausübung, ein Doku­men­ta­tion­sin­ter­esse, die Befriedi­gung von Sex­u­al­trieben etc. 

Und irgend­wie legt der­jenige auch nahe, dass Kinder­pornogra­phie woan­ders entste­ht, als dort, wo sie offen­sichtlich entste­ht: In der Pri­vat­sphäre von Kindern, die sich dort bish­er sich­er wäh­n­ten, und mit Per­so­n­en ihres näheren Umfelds.

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Eine Busfahrt, die ist lustig

Diese merk­würdi­ge Ser­vice­berichter­stat­tung der IVZ muss auch mal fest­ge­hal­ten wer­den: Da berichtet man heute von ein­er Saer­beck­erin, die ange­blich für ihren Weg zur Arbeit statt 40 Minuten mit dem Auto bis zu 2 Stun­den mit dem S50 und der Bahn braucht. Unter welchen Umstän­den der Weg 2 Stun­den dauert, ver­rät der Text nicht. Das verwundert.

Die Saer­beck­erin fährt — so der Text — mor­gens so nach Ibben­büren, dass sie um halb 9 am Bus­bahn­hof ist und von dort den Zug, der laut Plan passend abfährt, um halb 9 nimmt. Aber ange­blich sei der S50 mor­gens immer ver­spätet. Ich weiß ja nicht, ob das der Grund sein soll, weswe­gen die Dame 2 Stun­den für den Weg braucht, aber der näch­ste Zug nach Osnabrück um diese Uhrzeit kommt um 8.53 Uhr. Das ist eine Verzögerung von 25 Minuten — mehr aber auch nicht. Eine solche Ver­spä­tung kann Aut­o­fahrern auch leicht unterkom­men. Deswe­gen ein solch­er Artikel?

Ein zweit­er Kri­tikpunkt ist die ange­bliche Über­fül­lung im S50 am Nach­mit­tag wegen Schülern. Das ver­wun­dert etwas. Ich gehe mal davon aus, dass die Verbindun­gen um 12.30 Uhr und um 13.30 Uhr mit­tags gen­nant wer­den soll­ten, und die danach nach­mattags. Die mit­taglichen Verbindun­gen sind in der Tat sehr stark von Schülern genutzt. Nach­mit­tags sind zwar auch Schüler unter­wegs, der Großteil der S50-Fahrgäste sind aber, so wie ich es bis­lang mit­bekom­men habe, Beruf­spendler. Ich nutze den Bus selb­st ziem­lich regelmäßig, weil man mehr von der Land­schaft im Teck­len­burg­er Land zu sehen bekommt als im Zug, der weniger Zeit braucht nach Mün­ster, und weil man nicht so stark vom Zug­per­son­al und anderen Fahrgästen gestört wird.

Lange Rede kurz­er Sinn: Eine Über­fül­lung, so dass jemand ste­hen musste, ist mir im S50 noch nicht untergekom­men. Vielle­icht hätte man bei der IVZ sich ja auch ein­mal selb­st ein Bild machen sollen, indem man mal mit dem S50 nach Saer­beck fährt — was immer die Prob­leme von Saer­beck­ern in der IVZ zu suchen haben. Aber gut, damit verärg­ert man keine Abonnenten.

Witzig ist ja, dass der RVM-Sprech­er ein­räumt, dass ihm zur Beurteilung der Sach­lage die Fak­ten fehlten. Der IVZ hat das nicht so viel ausgemacht.

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Happy Birthday, IVZ-Nörgelschild

Ja, wer hätte das gedacht, dass es ein­mal so weit kommt: Das IVZ-Nörgelschild wird ein Jahr alt. 

Seit einem Jahr weist die IVZ die Leser ihres Online-Ange­bots darauf hin, dass das eigentlich nicht okay ist, dass onine die IVZ-Texte kosten­los gele­sen wer­den und dass die Möglichkeit des Lesens der Texte bald Geld kostet. Wie das denn nun genau ausse­hen soll, dass weiß man offen­sichtlich nicht bei der IVZ

Und so ist das Nörgelschild ein Mah­n­mal der Ein­fall­slosigkeit und Leserver­graulung gewor­den, denn außer der Absper­rung des eige­nen Online-Ange­bots hat sich nichts getan bei der IVZ.

Aber gut, vielle­icht habe ich auch ein­fach irgendwelche Entwick­lun­gen nicht mit­gekriegt. So wie ich nicht mit­gekriegt habe, wer das iPad gewon­nen hat.

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Ratschläge, die die Welt nicht braucht: Facebook-Tipps in der IVZ

Ich hat­te schon ein­mal richtig nervi­gen Ärg­er mit Urhe­ber­rechtsver­let­zun­gen. Damals wandte ich mich an einen Urhe­ber­recht­sex­perten, und wenn ich lese, was in diesem Artikel in der IVZ zu den aktuellen Schwierigkeit­en mit Urhe­ber­rechtsver­let­zun­gen auf Face­book ste­ht, bin ich glück­lich, keine Hil­fe in Ibben­büren gesucht zu haben. Der Experte dort meint,

Ste­ht ein Link auf mein­er Seite, bin ich als Täter oder Stör­er ein­er Urhe­ber­rechtsver­let­zung anzusehen

Falsch. Links zu Inhal­ten, die gegen Urhe­ber­rechte ver­stoßen, machen wed­er den Ver­link­enden noch den Ver­ant­wortlichen ein­er Face­book-Pin­nwand (s.u.) schlechthin zum Täter oder Stör­er.

Dem Geg­n­er der Forderung kann man zunächst ein­mal über den Anwalt eine Abmah­nung schick­en. Das kostet den Geg­n­er nor­maler­weise einige Hun­dert Euro – also das Hon­o­rar des Anwalts.

Hier wird ein falsch­er Ein­druck erweckt: Die Abmah­nung ist für Pri­vat­nutzer, und um die geht es ja in diesem Artikel, auf 100€ gedeck­elt. Nie­mand, der pri­vat abgemah­nt wird, sollte auf Forderun­gen über 100€ einge­hen. Sind die anfal­l­en­den Anwalt­skosten höher, ist das Sache des Abmahnenden.

In der Face­book-Debat­te geht es ja nur ums Anschauen, in der Regel für einen beschränk­ten Kreis von Usern.

Falsch. In der Face­book-Debat­te geht es ger­ade nicht um einen beschränk­ten Kreis von Nutzern, sprich: für fremde Augen ges­per­rte Pro­file, son­dern um öffentliche, für jed­er­mann ein­se­hbare Pro­file. Es wäre schon sehr ver­wun­der­lich, wenn mich ein Fre­und wegen Urhe­ber­rechtsver­let­zung verklagt. 

Aber der größte Lach­er kommt zum Schluss:

Wie kann ich mein Pro­fil abmahn­sich­er machen?

Plegge: Man sollte auf das Bauchge­fühl hören. Das sagt einem schon, was erlaubt ist und was nicht.

Falsch. Ich sollte ein­fach mein Pro­fil absper­ren, mein Pro­fil aus der Google-Suche ent­fer­nen, ich kann die einzel­nen Beiträge auf mein­er Pin­nwand für jeden Beitrag nur für eine geschlossene Betra­chter­gruppe ein­se­hbar und damit nicht weit­erteil­bar machen, oder ganz grund­sät­zlich Face­book nur mit einem Pseu­do­nym nutzen. Und wenn danach noch Bedarf ist, kann ich ja mal auf mein Bauchge­fühl hören.

Zudem erweckt der Sprech­er im Video unter dem Text den Ein­druck, ein Face­book-Nutzer hafte jed­erzeit für Inhalte Fremder auf der eige­nen Facebook-Pinwand:

Dadurch, dass das besagte Bild auf meine Pin­nwand gestellt wird — und sei es auch nur als brief­marken­großes Thumb­nail — dadurch wird es ein Inhalt auf mein­er Seite und ich bin für die Urhe­ber­rechte verantwortlich.

Ja, das ist übri­gens total sin­nvoll, dass Anwälte bevor sie Anwalt wer­den, Jura studiert haben, son­st kommt da so ein Geschwätz bei rum. Natür­lich bin ich nicht für das Urhe­ber­recht eines Gegen­stands ver­ant­wortlich, nur weil irgend­je­mand ihn auf meine Face­book-Pin­nwand stellt. Das wäre ja noch schön­er. Auch für eine Urhe­ber­rechtsver­let­zung auf mein­er Face­book-Pin­nwand durch Fremde hafte ich nur bei pos­i­tiv­er Ken­nt­nis der Rechtsver­let­zung.

Unterm Strich: Ein fürchter­lich­er Artikel — wed­er Jour­nal­is­ten, noch Experte sind sach­lich auf der Höhe.

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Buddyjournalismus

Die IVZ hat ein offen­bar Anfang Dezem­ber aufgenommenes, aber erst jet­zt gebracht­es Inter­view mit Jür­gen Coße veröf­fentlicht­es und wer gedacht hat, bei so etwas geht es kri­tisch zu, der ist vielle­icht etwas naiv. Nein, der Lokaljour­nal­is­mus vor Ort ist eben Gefäl­ligkeit­sjour­nal­is­mus, der Jour­nal­ist duzen­der Stich­wort­ge­ber und fällt, wenn man den Kan­di­dat­en per­sön­lich ken­nt, gle­ich ganz aus sein­er Funk­tion des kri­tis­chen Betra­chters. Da wird sich kaum vor­bere­it­et, da wird nicht nachge­fragt, da wird dem Befragten kri­tik­los alles abgenom­men. Das Gespräch erre­icht keine Tiefe und verkauft die Rep­u­ta­tion der IVZ der Wahlkampf-PR.

Es ist offenkundig bei der Wahl des Kan­di­dat­en für den Bun­destag im Wahlkreis vor Ort mehr vorge­fall­en, als das ein unter­legen­er Mit­be­wer­ber sauer wegen sein­er Nieder­lage war. So wenig gün­stig das für die SPD ist, so sehr ist es die Auf­gabe eines mündi­gen Jour­nal­is­ten, hier nachzuhak­en, Antworten zu bekom­men auf Fra­gen, die sich aus der Lek­türe der Lokal­presse ergeben. Aber offen­bar hemmt die Abover­lus­tangst der­ar­tige Grund­fähigkeit­en. Das ist Jour­nal­is­mus, der sich aufgegeben hat.

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Man muss Ironie weder erkennen, noch lustig finden

Tja, man hätte dem Absender dieser Zeilen auf Face­book auch direkt fra­gen kön­nen, was er mit fol­gen­dem Beitrag bezweck­en wollte:

Ich werde mich mit Sprengstoff aus­rüsten und auftreten :).

Und man kann auch direkt die Polizei anrufen und es melden. Man kön­nte sich auch die Frage stellen, wieso da ein Smi­ley ste­ht. Man kann sich wun­dern, wenn man den Ein­trag ohne Annahme von Ironie ver­ste­ht, dass kein Motiv genan­nt wird. Man kön­nte darauf kom­men, dass der Ein­trag nicht ernst gemeint ist. Muss man aber nicht. 

Man kann einen Bericht über diesen Vor­fall brin­gen und den Beitrag voll­ständig zitieren wie die NOZ oder man kann densel­ben Bericht brin­gen und das Smi­ley weglassen — wie die IVZ.

Man kann es zweifel­haft find­en, dass der­selbe Face­book-Nutzer bei der NOZ einen Kom­men­tar hin­ter­lassen hat, in dem er kund­tut, dass er die Todesstrafe befür­wortet. Man kann es eben­so für zweifel­haft find­en, dass der Face­book-Nutzer von 6 Polizeibeamten ergrif­f­en, zu Boden gestürzt und gefes­selt wird, dass seine Com­put­er beschlagnahmt wer­den und dass abschließend, weil nichts anderes gefun­den wird, eine freie Mei­n­ungsäußerung als Erfolg der ganzen Aktion präsen­tiert wird.

(I)rgendwie müssen wir hier reagieren.

meinte die zuständi­ge Rich­terin. Irgend­wie? Vielle­icht mal, indem man berück­sichtigt, dass im Inter­net viel Unsinn veröf­fentlicht wird. Dass leichter als bei unmit­tel­baren Unter­hal­tun­gen Missver­ständ­nisse entste­hen durch unüber­legte Ein­träge. Dass man nicht alles blind­links auf die Gold­waage legt.

Oder man hin­ter­fragt weit­er­hin nicht seine Ansichten.

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Die IVZ und das Leistungsschutzrecht

Ein komis­ch­er Zusam­men­hang, von dem da in der Über­schrift die Rede ist, find­en Sie nicht? Und doch gibt es ihn. Denn die IVZ ist auf eine schwarze Liste gekom­men, weil sie ange­blich das Leis­tungss­chutzrecht unter­stützt. Ich habe nicht erfahren kön­nen, wie man diese Liste begrün­det, woher die Infor­ma­tio­nen kom­men und was das genau aus­sagen soll. Und wenn man nach­fragt, kriegt man zu hören, man solle gefäl­ligst sel­ber nachforschen. 

Wenn es so sein sollte, dass man bei der IVZ das Leis­tungss­chutzrecht, dass sich gegen Google wen­det, unter­stützt, ist es natür­lich äußerst albern, denn die IVZ nutzt kosten­los Google für ihre Inter­net­sei­t­e­n­analyse. Mit dem Leis­tungss­chutzrecht geht der Vor­wurf ein­her, Google prof­i­tiere unrecht­mäßig von den Leis­tun­gen der Ver­leger. Außer­dem fügt die IVZ auf Face­book genau die Snip­pets in fremder Wer­beumge­bung eigen­ständig ein, für die durch das Leis­tungss­chutzrecht Gebühren aufer­legt wer­den sollen.

Worum geht es eigentlich? Nun, das ist gar nicht so ein­fach zu sagen, denn sowohl Zeitun­gen wie auch Google ver­schleiern das uner­mütlich. Die ARD-Sendung ZAPP ver­an­schaulicht es aber ganz nett:

Ver­schärft aus­ge­drückt: Es kann zu ein­er Abmah­n­welle kom­m­men, bei der poten­tiell jed­er, der im Inter­net irgen­dein Kle­in­stz­i­tat ein­er Zeitung veröf­fentlicht, abgemah­nt wird.

Wenn man bei Zeitun­gen schaut, liest man so etwas, dass es darum gin­ge, ob Ver­lage Such­maschi­nen ihre Texte kosten­los zur Ver­fü­gung stellen müssten, wie hier bei der Axel-Springer-Zeitung Die WELT. Darum geht es über­haupt nicht und das wird der Autor Ulrich Clauß auch sicher­lich sach­lich richtig aus­drück­en kön­nen, wenn er denn wollte. Will er aber schein­bar nicht. Bei Die WELT geht eben die Wahrheit flöten, wenn es um die Eigen­in­ter­essen geht. Das ist übri­gens genau das, was bei dieser Zeitung Lucas Wiegel­mann Google vor­wirft. Da wirft ein Hütchen­spiel­er dem anderen vor, er würde betrü­gen. Wie lustig.

Witzig sieht es auch beim Han­dels­blatt aus. Da wird vor der Nachricht, dass deren Chefredak­teur das Leis­tungss­chutzrecht für unauswe­ich­lich hält, eine Google-Wer­be­fläche geschal­tet, durch die das Han­dels­blatt Wer­beein­nah­men bekommt, falls da jemand draufk­lickt. Und als Wer­bung schal­tet Google die eigene Kam­pagne gegen das Leistungsschutzrecht:

Bei CDU/CSU und FDP glauben immer noch einige, dass Google im Fall eines Leis­tungss­chutzrecht Geld an Ver­leger zahlen würde. Davon ist nicht auszuge­hen. Google braucht die Ver­leger nicht. Sie kann auf ihre Seit­en verzicht­en und würde dies auch tun, wenn das Ver­linken wie bish­er Geld kosten würde. Aber was für ein Schaden wäre es für kleine Zeitun­gen wie der IVZ, wenn sie nicht mehr bei Google gelis­tet wer­den wür­den? Damit wäre schlimm­sten­falls der Zug abge­fahren, Wer­beanzeigen auf der eige­nen Seite ver­mark­ten zu kön­nen — man ist ja nicht mal durch Google erreichbar. 

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Was man so schauspielern nennt

Ich habe mal einen jun­gen Fam­i­lien­vater in Ibben­büren gefragt, weswe­gen er keine Tageszeitung abon­niert habe. Das erk­läre sich so, sagte er: Er sei ein­mal auf einem Konz­ert gewe­sen, bei dem die Sän­gerin sich nach der Pause hack­en­stramm mit let­zter Kraft am Mikro­fon­stän­der festzuhal­ten ver­suche. In der Tageszeitung stand daraufhin, was für eine reizende Vorstel­lung es an diesem Abend gegeben habe. Da dachte er sich, er brauche keine Tageszeitung, die der­ar­tig Dinge schönschreibt.

Ich erzäh­le dies, weil der Bericht der IVZ über den Ibben­büren­er Darsteller Sebas­t­ian de Vrey unge­fähr in diese Schublade passt. Dieser spielt neuerd­ings in der RTL2-Sendung “Pri­vat­de­tek­tive im Ein­satz” mit und gab eine Auto­gramm­stunde in der Milch­bar. Die IVZ lichtete ihn mit Kindern ab und — und das ist wirk­lich das Größte — charak­ter­isierte seine Rolle damit, dass ein passender RTL2-Pres­se­text abge­druckt wurde. Dadurch wird ein wenig der Ein­druck erweckt, als wisse man gar nicht, für was für eine RTL2-Sendung man da Wer­bung macht.

Nun, wie im IVZ/RTL2-PR-Text zu lesen ist, unter­stützt de Vrey das Team von Pri­vat­de­tek­tiv Carsten Stark in Pseudokrim­i­nalfällen, die zu dem Däm­lich­sten gehören, was das Deutsche Fernse­hen zu bieten hat. Kurz gesagt dreht sich die Dra­maturgie der “Fälle” meist darum, dass irgend ein Fies­ling in heik­ler Sit­u­a­tion gestellt, Carsten Stark bren­nt die Sicherung durch und ver­moppt irgendwen:

Und statt den lieben Her­rn Stark mal wegen Kör­per­ver­let­zung, Sachbeschädi­gung und Frei­heits­ber­aubung abzuführen, darf er dauernd zum Abschluss eines Fall­es eine Robin-Hood­ieske Moral des Ganzen abliefern.

Es gibt Kinder, die diese Sendung nach­spie­len. Da sind die einen die Detek­tive und die anderen die Bösen. Und dann fragt irgendw­er irgendwen nach Dro­gen und zack, gibt’s einen auf die Mütze:

Pri­vat­de­tek­tive im Ein­satz ist schlicht ver­ant­wor­tungslos­er, gewaltver­her­rlichen­der Schrott. Dafür muss man nicht auch noch Wer­bung machen.

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Ibbenbürener Grammatik

Na, an fol­gen­dem Beitrag der Lokalzeitung stimmt etwas nicht. Und damit meine ich gar nicht, dass hier der Begriff Aben­teuer sin­n­frei ver­wen­det wird oder dass es im Deutschen eher für etwas gut sein als gut sein für etwas heißt. Über sowas rege ich mich schon lange nicht mehr auf. Lehrerkrankheit nen­nt man sowas ja in Fachkreisen.
Aber wer wird denn in Ibben­büren eine Runde run­drum gehen sagen, wenn es da doch eine in Ibben­büren viel geläu­figere Redeweise gibt? Und noch nicht ein­mal der Duden ken­nt die stattdessen ver­wen­dete Wort­wahl.

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Kostenlospflichtiges

Ich hätte ja gedacht, dass man bei der IVZ wenig­stens auf der Seite, die das für Abon­nen­ten in der Som­mer­fe­rien­zeit kosten­lose E‑Pa­per-Ange­bot ankündigt, das Nörgel­bild “Artikel dieser Art wer­den bald kostenpflichtig sein” run­tern­immt. Denkste. Offen­bar hat man auch nach einem hal­ben Jahr noch keine rechte Idee, wie denn die Zweitver­w­er­tung der Tageszeitungsar­tikel ver­sil­bert wer­den soll.

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