Detlef Krischak — Falsche Brut

Der zweite Teil der Ibben­büren­er Krim­irei­he kommt erwartungs­gemäß stim­mig daher: Die alt­bekan­nten Fig­uren haben es dieses Mal mit Mord und Ent­führung im Zuge famil­iär­er Ver­w­er­fun­gen zu tun. Die örtlichen Beschrei­bun­gen sind gut, die Dialoge weniger: Wenn Krim­i­nal­beamte und Befragte sich unter­hal­ten, dann kommt viel zu schnell und seit­ens Verdächtiger kom­plett unnötig das her­aus, was zu erfra­gen war. Span­nung kommt lei­der keine auf, dafür wird es ganz lustig, wenn ein Unternehmer namens Engel über seinen Keller befragt wird, und im fol­gen­den vom Autor nur noch Keller genan­nt wird. Das kön­nte man mal in Gänze roma­nar­tig ver­wursten, ist hier aber nur ein Fehler.

Alles in allem eine kurzweilige Lek­türe, die nicht ent­täuscht, aber auch nicht fes­selt oder überrascht.

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Lesezeichen vom 07.03.2018

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Die gut bezahlten Polit-Bürokraten der EU haben etwas auf den Weg gebracht”

Unser Fach­blatt für Nicht­fak­e­news­berichter­stat­tung (“Unsere 15 Lokal- und über 30 Man­telredak­teure recher­chieren sorgfältig, über­prüfen die Nachricht­en­quellen und hin­ter­fra­gen Infor­ma­tio­nen.”) küm­mert sich ger­ade um die Änderun­gen, die sich durch die DSGVO für Unternehmen ergeben und das klingt dann so:

EU-Daten­schutz­grund­verord­nung tritt am 25. Mai in Deutsch­land in Kraft

Schon falsch: Die Verord­nung ist bere­its 2016 in Kraft getreten, sie find­et lediglich ab dem 25. Mai unmit­tel­bar für Unternehmen und Pri­vatleute Anwen­dung. Richtig wirr wird es bei den Tipps für Unternehmen:

Dat­en auf allen Rech­n­ern, Fest­plat­ten etc. müssen geschützt und gesichert wer­den. Das gilt sowohl vor Fremdzu­griff wie auch Daten­ver­lust, z.B. auch durch Brand oder Einbruch/Diebstahl.

Es geht nur um per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en, das schließt Spe­icher­me­di­en aus, auf denen keine solche Dat­en erhoben werden.

Ver­liert also ein angestell­ter einen USB-Stick,

hat er zunächst ein­mal nur einen USB-Stick verloren.

Ken­nwort­sicher­heit ist ein großes The­ma. Und Chefs, die erlauben, dass Angestellte ihr Pass­wort auf der Schreibtis­chmappe notieren, kön­nen schon mal Rück­la­gen fürs Bußgeld bilden.

Nee, is klar. So stellt man sich das also bei der IVZ vor: Irgen­deine Zeichenkom­bi­na­tion ste­ht auf der Schreibtis­chmappe — Zack! Bußgeld!

Fir­men müssen über Berech­ti­gungssys­teme nach­denken: Muss jed­er Mitar­beit­er mit allen Dat­en arbeit­en? Was wird wo und für wen zugänglich gespeichert?

Haben sie das vorher nicht getan?

Virenschutz/Firewall müssen up to date sein.
E‑Mails müssen ver­schlüs­selt werden…

Es müssen nicht alle E‑Mails ver­schlüs­selt wer­den, nur die mit per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en. Das mussten sie allerd­ings vorher schon.

Es geht bei der Daten­schutz­grund­verord­nung irgend­wie um Daten­schutz — insofern hat der Autor recht. Ger­ade für Medi­enun­ternehmen ist die DSGVO eine Her­aus­forderung im Detail. Hof­fentlich gibt es bei der IVZ noch Leute, die sich bess­er auskennen.

 

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