Dünnes Eis

POPCORN! Die Betreiber der Face­book-Seite von Ibb on Ice über­rascht­en ihre Leser gestern mit fol­gen­dem Ein­trag:

duenneseis

Wie schön da Sarkas­mus in Anführung­shäkchen gepackt wird, aber das klingt mir doch sehr danach, als sei ein pri­vater Fah­n­dungsaufruf von stat­ten gegan­gen. Ist so etwas in Deutsch­land nicht ein winzig­wenig verboten? 

Hierzu Anwalt Chris­t­ian Solmecke:

Vielle­icht sollte man sich das mit dem Besuch noch ein­mal über­legen — kön­nte teuer wer­den. Denn wenn sich tat­säch­lich darauf berufen wollte, jeman­dem via Video-Beobach­tung nur nachträglich “Lob” zu über­brin­gen, so ist diese Form der Video-Überwachung auch nicht recht­ens, schließlich ist ein Mark­t­platz ein öffentlich­er Raum, den man nicht ein­fach so überwachen darf. [ Anmerkung: Die Eis­bahn wird nicht als öffentlich­er Raum gesehen. ]

Aktu­al­isierung, 17. Dezem­ber 2013, 10.30 Uhr

Der Ein­trag wurde auf Face­book inzwis­chen nach kri­tis­chen Kom­mentaren gelöscht.

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Keine Kommentare

  1. Sicher­lich ist dieser Aufruf ein klein wenig ver­boten. Aber das, was die Dame gemacht hat, nicht auch? Gibt es eigentlich nur Täter­schutz und kein Opfer­schutz. Über mich wird ein solch­es Bild in Face­book nicht geben. Warum wohl nicht?

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