Die Blödzeitung zum Tötungsdelikt in Ibbenbüren

Man kann darauf ver­trauen, dass bei allen Greueltat­en die “Blödzeitung” (Man­fred Krug) irgend­wann auf dem Tep­pich ste­ht. So auch gestern, als in derem Auf­trag Andreas Wegen­er nach Ibben­büren kam, um irgend­was über das Tötungs­de­likt in Ibben­büren zu schreiben. Seine Forschungsergeb­nisse reichen nicht weit­er, als dass er die Berufe der Beteiligten ken­nt, deren Ver­mö­gensver­hält­nisse dem Hören­sagen nach, und dass der Täter seinen Hund zum Nach­barn gebracht hat. Dass der lokale Radiosender berichtet, der Täter habe “Tötung auf Ver­lan­gen” angegeben, ent­ge­ht dem Schreiber­ling. Dies bebildert er mit Fotos, die er sich selb­st zuschreibt, von denen er tat­säch­lich aber 2 von 3 von Face­book geklaut hat. Eine solche Urhe­ber­rechtsver­let­zung ist bei der Blödzeitung nichts neues.

Dies lehrt ein­er­seits, dass man vor­sichtig sein sollte mit den Fotos, die man ins Inter­net stellt, oder das man ander­er­seits nur solche Fotos ins Netz stellt, die einem selb­st genehm sind. Ich für meinen Teil habe diverse Fotos online, zu denen mir Leute sagen, ich sehe gar nicht so aus. Gut so!
Ander­er­seits ist die Blödzeitung vielle­icht inzwis­chen weniger rabi­at, wenn sie wenig Skan­dalös­es in Erfahrung bringt.

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