Warum die NOZ weiterhin ein Abo ohne Digital-Zugang hat

Ein wenig wun­dern durfte man sich (heute in der gedruck­ten Ver­sion, gestern online) ja schon, dass die IVZ einen frei zugänglichen Artikel der NOZ vom Mon­tag übern­immt, ihn dann aber min­i­malst umschreibt. Aber sei’s drum. Es ist halt manch­mal inter­es­san­ter, was die NOZ so schreibt.

Wie zum Beispiel das, was die Redak­tion der NOZ ger­ade zu ihrem neuen Abo-Mod­ell schreibt. Inzwis­chen soll man für Artikel der NOZ über Abos online Geld zahlen. Diese Abos sind nicht von einem Zeitungs-Abon­nement abhängig. Man kann also nur die gedruck­te Zeitung bestellen oder nur ein Online-Abo, wahlweise für Smart­phone oder Com­put­er. Das ist genau das Gebühren­mod­ell, was einige Kun­den der IVZ sich gewün­scht hatten.

Seit­ens der IVZ hat­te man damals gemeint:

Wür­den wir aber unser Print­pro­dukt durch ein zusät­zlich­es Dig­i­ta­lange­bot schwächen – und das würde ohne Zweifel passieren -, dann kön­nten wir unseren Inserenten/Werbekunden kein ver­lässlich­es Ange­bot mehr machen; heißt: Die Reich­weite der Tageszeitung würde sinken und damit auch die Attrak­tiv­ität der Wer­bung in ihr. 

Und da über­rascht die Stel­lung­nahme der NOZ dann doch etwas, wenn man begrün­det, weswe­gen man ger­ade keine Kop­plung von gedruck­tem und Online-Abon­nement anbietet:

wir hät­ten gerne für alle Zeitungsabon­nen­ten den kosten­losen Zugriff ermöglicht.

Lei­der haben wir uns steuer­lichen Grün­den anders entschei­den müssen: Während die Zeitung nur ein­er Umsatzs­teuer von sieben Prozent unter­liegt gilt für dig­i­tale Pro­duk­te der Regel­satz von 19 Prozent. Das hätte für uns bedeutet, dass wir bei ein­er kosten­losen Zugabe zum Zeitungsabon­nement möglicher­weise etwa ein Vier­tel unser­er gesamten Erlöse aus dem Zeitungsverkauf mit 19 Prozent MwSt. hät­ten bele­gen müssen. Um dieses Risiko deut­lich zu ver­ringern, müssen Abon­nen­ten sich jet­zt bewusst für das Web-Abo zum eher sym­bol­is­chen Preis von einem Euro entschei­den und alle reinen Zeitungsabon­nements unter­liegen weit­er­hin dem ermäßigten Steuersatz.

Bei einem Abo-Preis der gedruck­ten Zeitung von stolzen 33,90€ ist die Rede von einem sym­bol­is­chen Preis, den ein Dig­i­ta­l­abo im gün­stig­sten Fall zusät­zlich kostet, allerd­ings so eine Sache.

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