Neu im Bücherschrank(29): Garbor Steingart — Die gestohlene Demorkatie

Bild Die gestoh­lene Zeit wäre ein besser­er Titel dieser Neuau­flage des doch eher plat­ten Buch­es Die Macht­frage. Die These des zwis­chen­zeitlichen Han­dels­blattchefredak­teurs der Wahlen­thal­tung als poli­tis­chem State­ment taugt, was das Weck­en des the­ma­tis­chen Inter­ess­es bet­rifft, keine 2 Minuten, da Wahlen­thal­tung eher Aus­druck des eige­nen Desin­ter­ess­es oder Resig­nierens ist. Stein­gart erre­icht qual­i­ta­tiv nicht mal die Tiefe ein­er solchen Ein­schätzung, son­dern plap­pert effek­thaschend, aber wenig gebildet vor sich hin.

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Planung eines rechten Schulungszentrums im Münsterland

Die Lokalzeit Mün­ster­land berichtet über Pla­nun­gen bezüglich eines recht­en Schu­lungszen­trums im Mün­ster­land im Umkreis der Partei Die Rechte. Es wird bezweifelt, dass die finanziellen Möglichkeit­en hierzu gegeben sind, aber das Ansin­nen wird ernst genommen.

Die Gruppe ist neben ein­er anony­men Inter­net­seite unter Face­book aktiv, dort fand ich unter den Gefällt­mir­ern aber auf Anhieb nicht ein­mal eine einzige Per­son aus dem Mün­ster­land. Wohl eher eine Luftnummer.

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Bundestagscopyundpaste

Mir hat mal jemand von der SPD erzählt, ich solle das mit der Mei­n­ungs­find­ung von Man­dat­strägern bloß nicht zu ernst nehmen. Das ver­halte sich so: Da kommt mor­gens ein Fax rein und dann weiß man, was für eine Mei­n­ung man zu haben hat. 

Dieter Jasper war mal so fre­undlich und hat qua­si genau so ein Fax online gestellt — und seinen Namen drunter geset­zt. Als ob er da irgend­was dran geschrieben hätte. Andere bemühen sich da wenig­stens etwas.

Das richtig Pein­liche an dieser Erk­lärung ist, dass ganze Sätze aus der Erk­lärung der Grü­nen zum Antrag gegen die Wasser­pri­vatisierung über­nom­men wer­den, wobei die CDU gegen diesen Antrag stimmt — auch wenn man natür­lich inhaltlich gän­zlich dafür ist. Die geben sich nicht ein­mal mehr Mühe beim Wählerverarschen.

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Bi us … de niege Footgängerzone

Watt les ik daor in de Kaas­blatt? De Foot­gänger­zone van Büren wullt umstal­tet wern un niege Steene kre­gen. Hefft ji de niege Steene van´t vor­leest Jaohr Ker­mes weer schi­er kregen?
Ik heb hin­ten up´n Hoff een Fud­er ole Steene liggen. Kün­nt ji wull hebben!
Dann kan ik de niege Steene, de för de Foot­gänger­zone wern, biäter för mien niege Swien­estall un de Silo­plat­te nehmen, die ik up de Plaggen van Over­mey­er bouen wull. De ole Steene, die doar liggen, wullt ik als Ünner­gründ mak­en un dann kan ji up de Plaggen plas­tern! Een niege Swien­estall in de Innen­stadt van Büren is biäter dan die Huus van de Hol­län­der. Dat ward eh nix wern. Kan ik auk biäter inte­greern in de Stadt­beeld. De Dong van de Swiene kan ik ja doar de Kiörtel­biäke loopen lat­en … wern de niege Steene auk schi­er van.

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Neu im Bücherschrank(28): David Safier — Mieses Karma

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Dass auf solche Schinken “Bestseller”-Aufkleber draufgepappt wird, hat halt nichts mit der Qual­ität, son­dern eher mit den quan­ti­ta­tiv­en Verkauf­szahlen zu tun. 

Vom Sprach­niveau her ist das Werk zwar nicht son­der­lich schlecht, aber gän­zlich unüber­raschend und seicht geschrieben. Man muss nicht nach­denken, wenn man das liest. Wenn man gar die Buchdeck­elbeschrei­bung liest, kann man an jed­er Stelle des Buch­es ein­steigen und weiß nach weni­gen Sekun­den, an welch­er Stelle der Geschichte man sich ger­ade befind­et. Wer’s braucht.

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Karl-Josef Laumann über die Homo-Ehe

Du, weißt, dass du eine Debat­te ver­loren hast, wenn du so etwas von dir geben musst:

Die CDU fördert dem­nach Fam­i­lien, aber nicht Sex­u­al­ität? Ver­suchen Sie ein­mal, einen Satz zu for­mulieren, der mit all seinen Imp­lika­tio­nen noch lächer­lich­er klingt.

Ich meine, irgend­wie ist ja das Welt­bild sym­pa­tisch, dass man grund­sät­zlich erst ein­mal davon aus­ge­ht, dass Sex­u­al­ität und Ehe grund­ver­schiedene Dinge sind, die nichts miteinan­der zu tun haben. Viele, die heirat­en, wer­den ja von dieser Sach­lage völ­lig überrascht.

Aber wie zum Teufel sollte dass denn ausse­hen, wenn man Sex­u­al­ität fördern würde? Indem man Schwulen einen 10er in den Slip steckt? Lau­mann hat übri­gens direkt nach dieser Stel­lung­nahme vor der ZDF-Kam­era das einzig Richtige gemacht: Die Füße in die Hand genom­men und einen pol­nis­chen Abgang hin­gelegt. Zu so ein­er Aus­sage will man ja auch nicht frei­willig noch befragt wer­den. Das wird nur noch peinlicher.

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Wie die IVZ Plagiate einbaut

Ange­blich befür­wortet auch die IVZ das Leis­tungss­chutzrecht für Pres­sev­er­leger, wobei ich nicht weiß, worauf diese Liste beruht. Dazu will nicht ganz passen, wie die IVZ schein­bar online Pla­giate als eigene Qual­ität­sar­beit kennzeichnet.

Gestern brachte die IVZ online diesen Artikel über einen ran­dalieren­den Jugendlichen in der Innen­stadt von Ibben­büren auf ihrer Inter­net­seite, gut platziert im Bilder­wech­sel­rah­men. Unter dem Artikel wird zwar kein Autor angegeben, dafür ist zu lesen

Dieser Beitrag in IVZ-aktuell ist ein Pro­dukt der IVZ-Redaktion.

Falls Sie nun darunter ver­ste­hen, dass irgen­dein Satz in diesem Beitrag von jeman­dem in der IVZ-Redak­tion geschrieben wurde: Pustekuchen. Offen­sichtlich stammt der Text vom Presse­por­tal der Polizei Ste­in­furt und ist hier zu find­en. Dieser Beitrag ist wohl eher ein Pro­dukt von Copy & Paste.

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Warum das Leistungsschutzrecht de facto eher ein Verlagszitierverbotsgesetz ist

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Es wäre sicher­lich alles andere als erwart­bar gewe­sen, wenn unser Dieter dem Leis­tungss­chutzrecht nicht zuges­timmt hätte — so wie er dem Antrag gegen die Pri­vatisierung von Wass­er nicht zuges­timmt hat. Hin­ter­bän­kler ori­en­tieren sich eh meist an den Vor­gaben der eige­nen Frak­tion. Wobei es beim Leis­tungss­chutzrecht so recht auch nichts mehr zu ver­ste­hen gab.

Zunächst war das Leis­tungss­chutzrecht von Ver­legern einge­fordert und als Plan in den Koali­tionsver­trag aufgenom­men wor­den, um Gewinne von Google an die Ver­leger weit­er­leit­en zu kön­nen. Durch die Verän­derung des Leis­tungss­chutzrechts, dem­nach wenige Worte und Kurz­pas­sagen weit­er­hin frei möglich sein sollen, fällt de fac­to Google nicht mehr unter dieses Gesetz, denn Google ver­wen­det nur Kurz­pas­sagen der Länge von 160 Zeichen.

In der heuti­gen Debat­te haben es Poli­tik­er von CDU und FDP nicht ein­mal ver­mocht, anzugeben, wie das Gesetz in der Prax­is funk­tion­ieren soll und auf welche Anwen­dungs­fälle es über­haupt geht, wo Google doch her­aus­fällt. Das kann man so auch bei Peter Tauber, MdB für die CDU, nachlesen.

Auch Dag­mar Wöhrl, MdB der CSU, kann dem Leis­tungss­chutzrecht nichts abgewin­nen:

Auch wenn ich die Debat­te für notwendig erachte und Ver­ständ­nis für die unter­schiedlichen Posi­tio­nen und Inter­essen habe, kann ich das Leis­tungss­chutzrecht nicht vertreten und den darum betriebe­nen Lob­by­is­mus will ich nicht unter­stützen – wed­er als Bun­destagsab­ge­ord­nete, noch als Juristin und schon gar nicht als Sil­ver Surferin!

Rechtliche Kon­se­quen­zen

Möglicher­weise wird es durch das Leis­tungss­chutzrecht zu Kla­gen kom­men, wenn Ver­lag­s­texte wie auch immer zitiert wer­den, denn das auch in Frage kom­mende Zita­trecht greift nur bei selb­ständi­gen Tex­ten, die das Zitat mit eigen­er Inter­pre­ta­tion ver­wen­den. Kla­gen wer­den ja nicht gestellt, wenn die Lage ein­deutig ist, son­dern auch bei Ver­dacht auf eine gewinnbare Klage. Und da das Leis­tungss­chutzrecht über­haupt nicht klar macht, in welchem Fall es zum Zuge kommt und in welchem nicht, kön­nte es zu diversen juris­tis­chen Spitzfind­igkeit­en kom­men. Kon­se­quenter­weise sollte man, will man juris­tis­chen Auseinan­der­set­zun­gen möglichst sich­er aus dem Weg gehen, auf das Zitieren von Ver­lagsin­hal­ten verzicht­en — auch in Face­book-Pro­filen. Denn was ein Newsag­gre­ga­tor, der im Inter­net nach Nachricht­en sucht, und gegen die Ver­lage, wer immer darunter zu zählen ist, kla­gen darf, das weiß nie­mand so genau.

Dass den eigentlichen Urhe­bern mit diesem Gesetz nicht geholfen ist, beschreibt ZAPP:

Lars Kling­beil von der SPD hat eine gut ver­ständliche Rede für die Oppo­si­tion im Deutschen Bun­destag gebracht, die sich in Teilen mit den Ansicht­en Dag­mar Wöhrls deckt, und auch viele Punk­te der generellen Diskus­sion aufnimmnt:

Man darf dem­nach ges­pan­nt sein, ob die SPD Wort hält und das Geset­zvorhaben stop­pen wird.

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Das Elternrecht

Markus Pieper, EU-Par­la­men­tari­er aus dem Mün­ster­land, hat sich als ein­er der weni­gen mal getraut, auf den Punkt zu brin­gen, wie die kon­ser­v­a­tive Posi­tion der CDU zum Eltern­recht aussieht:

Kinder haben gottgegebenes Recht auf Vater und Mut­ter. Nie­mand ein Recht auf Kinder.

Gut, wenn man Gott in Spiel bringt, hat man keine son­der­lich große Diskus­sions­ba­sis. Ver­suchen wir es mal mit einem etwas zugänglicheren Mann: Immanuel Kant.

Bei Kant ist eine Sorgepflicht der Eltern für ihre Kinder dadurch gegeben, dass sie es gewe­sen sind, die ihre Kinder ohne deren Ein­willi­gung in die Welt geset­zt haben. Damit haben Eltern ein ethis­ches, wie juridis­ches Recht zur Erziehung ihrer Kinder, wie die ethis­che Pflicht (aber nicht eine juridis­che) hierzu. Kinder sind bei Kant keine Rechtsper­so­n­en, daher kommt bei ihm nicht vor, dass diese bes­timmte Rechte hät­ten. Wie sollte ein Kind auch das ange­bliche Recht auf einen Vater in Anspruch nehmen, wenn dieser gestor­ben oder unaufind­bar ist?

Sicher­lich hat Kant bei Eltern an Vater und Mut­ter gedacht. Aber die Begrün­dung der Rechte und Pflicht­en von Eltern liegt nicht in ihren biol­o­gis­chen Attributen:

da das Erzeugte eine Per­son ist, und es unmöglich ist, sich von der Erzeu­gung eines mit Frei­heit begabten Wesens durch eine physis­che Oper­a­tion einen Begriff zu machen*): so ist es eine in prak­tis­ch­er Hin­sicht ganz richtige und auch noth­wendi­ge Idee, den Act der Zeu­gung als einen solchen anzuse­hen, wodurch wir eine Per­son ohne ihre Ein­willi­gung auf die Welt geset­zt und eigen­mächtig in sie herüber gebracht haben; für welche That auf den Eltern nun auch eine Verbindlichkeit haftet, sie, so viel in ihren Kräften ist, mit diesem ihrem Zus­tande zufrieden zu machen. 

Wäre es dem­nach denkbar, dass der Beschluss, ein Kind in die Welt zu set­zen, von zwei gle­ichgeschlechtlichen Men­schen aus geht, so wie er von leib­lichem Vater und leib­lich­er Mut­ter ausgeht?

Ja. Das ist der­selbe Fall wie bei der kün­stlichen Befruch­tung. Auf die Idee, den geset­zlichen Eltern eines so gezeugten Kindes, ehe­liche Rechte zu entziehen, ist auch noch nie­mand gekommen.

Bei Kant ist das Eltern­recht ethisch begrün­det, nicht juridisch, nicht biol­o­gisch und nicht religiös. Juridis­che, biol­o­gis­che und religiöse Umstände mag es geben, sie rüt­teln aber nicht an der ehtis­chen Begrün­dung des Eltern­rechts, weil man es hier mit ver­ant­wortlichen Erwach­se­nen zu tun hat.

Kant wen­det sich impliz­it gegen Piepers Rede vom Gott gegebe­nen Eltern­recht, weil Kinder Wesen sind, denen es möglich sein wird, freie Entschei­dun­gen zu tre­f­fen, wobei es für den Men­schen unmöglich zu denken ist, dass die Möglichkeit zu freien Entschei­dung auf eine physis­che Ursache zurück­führbar wäre,

*) Selb­st nicht, wie es möglich ist, daß Gott freie Wesen erschaffe; denn da wären, wie es scheint, alle kün­ftige Hand­lun­gen der­sel­ben, durch jenen ersten Act vorherbes­timmt, in der Kette der Naturnoth­wendigkeit enthal­ten, mithin nicht frei. Da sie aber (wir Men­schen) doch frei sind, beweiset der kat­e­gorische Imper­a­tiv in moralisch prak­tis­ch­er Absicht, wie durch einen Macht­spruch der Ver­nun­ft, ohne daß diese doch die Möglichkeit dieses Ver­hält­niss­es ein­er Ursache zur Wirkung in the­o­retis­ch­er begrei­flich machen kann, weil bei­de übersinnlich sind. 

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