Lokale Anwendung des Pressekodex’

Es scheint so, dass die Lokalzeitung Polizeiberichte, die starke, emo­tionale Kom­men­taräußerun­gen der Leser in neg­a­tiv­er Hin­sicht beflügeln, nicht auf Face­book postet. Nun gab es eine Straftat in Ibben­büren durch den Ange­höri­gen ein­er Min­der­heit, und auch dieser Fall lan­dete nicht auf der Seite der Zeitung. Allerd­ings veröf­fentlichte man den Artikel, der in der Papier­aus­gabe der Zeitung zu lesen ist, online. Und daraufhin gab es Kritik:

25.07.2016 16:15 von Andreas R* aus Hörstel:
Warum wir hier wieder ver­sucht zu verschleiern?
Oder haben wir hier wieder einen Fall von falschver­standen­er “Polit­i­cal Correctness”?

25.07.2016 17:36 von Egon O* aus Mettingen:
Wenn das stimmt was Herr Runde schreibt, muss der Artikel schnell­stens angepasst wer­den. Ibben­bueren und Umge­bung haben ein Anrecht auf die Wahrheit.

26.07.2016 08:16 von H.-Bernd M* aus Ibbenbüren:
Wieder ein Beispiel für den “Qual­ität­sjour­nal­is­mus” der IVZ — Redaktion…kann man sich auch nur leis­ten, wenn es keine Konkur­renz vor Ort gibt!

26.07.2016 09:21 von Ralf L* aus Recke:
Wollte oder durfte Herr Hin­rich­mann die Herkun­ft des Täters dieser mehr als ver­w­er­flich­es Tat nicht nen­nen? Der Leser hat nicht nur das Recht, alle Infor­ma­tio­nen und Hin­ter­gründe ein­er Tat — sofern sie bekan­nt sind — zu erfahren, auch der Jour­nal­ist hat die Pflicht über diese Dinge zu bericht­en, da er sich anson­sten unglaub­würdig macht.

Woran sollte sich nun ein Jour­nal­ist hal­ten, wenn es um ethis­che Stan­dards in der Berichter­stat­tung geht? Sicher­lich auch an den Pressekodex. Und dort heißt es:

Richtlin­ie 12.1 – Berichter­stat­tung über Straftaten
In der Berichter­stat­tung über Straftat­en wird die Zuge­hörigkeit der Verdächti­gen oder Täter zu religiösen, eth­nis­chen oder anderen Min­der­heit­en nur dann erwäh­nt, wenn für das Ver­ständ­nis des berichteten Vor­gangs ein begründ­bar­er Sach­bezug besteht.

Beson­ders ist zu beacht­en, dass die Erwäh­nung Vorurteile gegenüber Min­der­heit­en schüren könnte.

Insofern hat man bei der IVZ vor­bildlich gehandelt.

Aktu­al­isierung

Okay, im Online-Artikel des­sel­ben Autors bei der WN steht’s anders da.

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