Zeit statt Leistung

Die Geschäfts­führung der IVZ hat in der Sam­stagsaus­gabe auf Leser­briefe (s. Ernst Gold­beck) geant­wortet, die sich mit der Erhöhung des IVZ-Abon­nements wegen des Min­dest­lohns für Zeitungs­boten beschäftigten. Man sehe sich in einem Dilem­ma, denn eigentlich wollte man sie wohl lieber nicht abdruck­en, weil *hus­thus­tröchel*, doch das wäre gle­ichbe­deu­tend damit, 

der freien Mei­n­ung in eigen­er Sache das Wort zu entziehen. 

Welch hero­is­ch­er Akt. Ich hätte ja jet­zt gedacht, dass Dilem­ma bestünde darin, auf die diskred­i­tierende Argu­men­ta­tion bezüglich des Min­dest­lohns für Zeitungs­boten und der betrof­fe­nen Arbeit­nehmer noch einen drauf zu set­zen, aber sowas schafft man bei der Geschäfts­führung der IVZ spielend. 

Die Quint-Essenz des Min­dest­lohns für Zeitungs­boten bedeute wegen der Bezahlung nach Arbeitsstun­den und nicht mehr nach Anzahl aus­ge­tra­gen­er Zeitungen:

Der Fak­tor “Zeit” erset­zt den Fak­tor “Leis­tung”.

Wie kommt man nur auf so einen Stuss? Der Fak­tor Zeit erset­zt mit­nicht­en den Fak­tor Leis­tung, denn das würde bedeuten, dass die Zeitungs­boten keine Leis­tung mehr erbrächt­en. Der Min­dest­lohn set­zt ein Stöckchen­hochhal­ten einen Leis­tungsan­reiz außer Kraft, durch den Leute, die bish­er weniger als 8,50€ in der Stunde ver­di­en­ten, noch mehr Stun­den für wenig Geld arbeit­eten bis sie auf einen Betrag kamen, der sie einiger­maßen zufrieden stellt. Und das waren gemäß der IVZ-Darstel­lung Leute, die aus Spaß an der Freude nachts 4 Stun­den Zeitun­gen aus­ge­tra­gen haben, nicht weil sie das Geld drin­gend benöti­gen. Was arbeit­en eigentlich die, die Geld drin­gend benötigen?

Dabei ist dieser Leis­tungsan­reiz gar nicht gän­zlich weg. Man müsste nur Zeitungs­boten das Ange­bot machen, mehr als den Min­dest­lohn ver­di­enen zu kön­nen. Was für eine absurde Vorstel­lung. Ander­er­seits: Erhöht wird der Lohn von 8,50€ eh irgendwann.

Der IVZ jet­zt aber zu unterstellen,

die tägliche Leis­tung unser­er eige­nen Zeitungs­boten nicht wertzuschätzen, ist abwegig.

Man drückt das eben nur nicht über die Bezahlung aus.

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Frank Cordes – Lebenslänglich du

Frank Cordes - Lebenslänglich DuDie zweite aktuelle CD eines Ibben­büren­er Musik-Acts ist das Debut-Album von Frank Cordes. Das klingt etwas komisch, denn ich habe mir seine erste Sin­gle Ende der 90er mal gekauft, aber sei’s drum. 

Und etwas muss man Schlager heute auch gle­ich zu Beginn recht­fer­ti­gen: Dass die Texte nicht son­der­lich anspruchsvoll sind, musikalisch seicht, ironiefrei und poet­isch nicht so umw­er­fend gehört zum Genre. Wer deswe­gen der Gat­tung gle­ich den Rück­en zudreht, hat mein Ver­ständ­nis. Die Ziel­gruppe ist halt eher so die WDR4-Hör­erschaft. Ander­er­seits hat Helene Fis­ch­er derzeit auch ein großes nicht über­altes Pub­likum gefun­den, so ganz liegt das Befür­worten des Gen­res dann wohl nicht an unterirdis­chen Texten. 

Zu Frank Cordes selb­st sei noch gesagt, dass er ein­er der nettesten Tis­chten­n­is­fam­i­lien des Teck­len­burg­er Lan­des entstammt, die ich kenne, und daher würde ich sagen, dass er dur­chaus hin­ter seinen Tex­ten ste­ht, ohne ver­logen zu sein. Das zieht also auch nicht. 

Wenn man die zwei Sachen ein­räumt, kann man der Musik ganz gut begeg­nen, und Dis­co­fox tanzen kann man zu ihr eben auch. Also ran an den Speck:

01. Zum ersten Mal Eingängige, unbeschw­erte Pop­num­mer aus dem let­zten Jahr. Stimm­lich passt der Song und überkan­didelt ist er auch nicht so. Guter Auf­mach­er für das Album.
02. Lebenslänglich du Zu Beginn kündigt sich mal ein etwas schlageruntyp­is­ch­er Song an, was aber durch den Refrain wettgemacht wird. Etwas mehr Mut hätte hier Wun­der getan. Überzeugt mich so gar nicht.
03. Du und ich und er und sie Der Auf­mach­er zum Album ist ein gewagter Mix aus Schlager und aktueller Lebenssi­t­u­a­tion. Der Refrain ist mit dem Reim “das ganz große Glück” auf “der Him­mel hat euch zu mir geschickt” nahe am Aus­rutschen. Dafür sind die Kid­dies im Video ganz putzig.
04. Es ist wieder Som­mer Fed­er­le­icht­es Som­mer­lied ohne Eck­en und Kan­ten im neg­a­tiv­en wie im pos­i­tiv­en Sinne. Passt Frank Cordes wie ein guter Anzug.
05. Freier Fall Gute Mis­chung aus Schlager- und Pop-Song ohne textliche Überkandeldierung.
06. Der Mor­gen mit dir Ziem­lich typ­is­che Schlager­num­mer, zu der die Stimme von Frank Cordes, die hier mal die ganz hohen Töne auss­part, ziem­lich gut passt.
07. Bis zum Ende der Zeit Guter Pop­song an der Gren­ze zu Singer-Songwriter-Nummern.
08. Durch die Hölle Jet­zt gehen wir in Rich­tung Wolf­gang Petry: Gute Pop­num­mer mit gutem Refrain.
09. Weil dein Herz die Wahrheit ken­nt Seichte, typ­is­che Schlagernummer.
10. Patch­work Fam­i­ly (Fam­i­lie von Null auf Hun­dert) Wir sind wieder beim Patch­work-Fam­i­lie-The­ma von Lied Nr. 2. Textlich ist das Lied unfall­freier und eben­so realitätsnah.
11. Mein Leben für dich Nette, unaufgeregte Dis­co-Num­mer.
12. Hier ist immer irgend­was los Tja, immer was los in so ein­er Patch­work­fam­i­lie, was? Das The­ma ist jet­zt auch so langsam durch.
13. Träume haben Flügel Oh, sehr schöne, hym­nis­che Pop­num­mer mit Dudel­sack. Passt wun­der­bar zum Sänger, der wieder am besten klingt, wenn er nicht die ganz hohen Töne anstrebt. Sehr passende Abschlussnummer.
14. You want love Ja, irgend­was war da doch let­ztes Jahr mit den Drafi-Deutsch­er-Cov­ern, die Frank Cordes machen wollte. Dieses erste Lied von den Mixed Emo­tions ste­ht dem Orig­i­nal in Nichts nach.

Faz­it: Ich habe mir Schlim­meres unter einem Schlager-Album vorgestellt, ger­ade was aus­ge­lutschte Reime ange­ht. Frank Cordes gelingt eine aus­ge­wo­gene Mis­chung aus Schlager und Pop-Songs mit weni­gen Aus­reißern nach unten und eben­so vie­len Außreißen nach oben, die aus dem aktuell typ­is­chen Schlager­tam­tam erfrischend gut aus­brechen. Er verkauft seine Ziel­gruppe nicht für blöd, das rechne ich hoch an. Eine klare Kaufempfehlung für Leute, die WDR4 hören wür­den und eine Rein­hörempfehlung für alle, die deutsch­er Pop­musik eine Chance geben. Nichts für jeden, aber für Einige sehr.

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Gott 2.0

Manch­mal kriegt man auch merk­würdi­ge Post. Bei uns flog z.B. die Pressemit­teilung rein, dass ein Ibben­büren­er Ver­lag das Buch “Die Zukun­ft Gottes” von Deep­ak Chopra veröf­fentlicht hat. Ja, da hüpft unsere­ins natür­lich vor Freude im Dreieck: Eine Buchveröf­fentlichung im piefi­gen Ibbenbüren.

Um es gle­ich vor­weg zu nehmen: Das Buch ist ganz große Schar­la­taner­ie, das nur dazu geeignet ist, unge­bilde­ten Leuten Kohle aus der Tasche zu ziehen.

Im Kern beste­ht es aus der Botschaft, die der Autor auch in diesem Video bre­it­tritt: Wenn man mal ganz ruhig ist, dann ist man nur noch am existieren, und dann kommt Gott 2.0 um die Ecke:

Was für ein Stuss. Der Autor unter­stellt für seine Dar­legun­gen ein­fach mal, dass Gott existiert, man bräuchte ja nur mal still genug sein. Heisst wohl, wer ihn nicht wahrn­immt, ist ein­fach nicht still genug. Zudem unter­stellt er, Gott wäre die Antwort auf alle unbeant­wort­baren Fra­gen, z.B. wieso denken Men­schen logisch? Und in sein­er Welt ist Gott nur etwas, was kurzzeit­ig existiert, manch­mal aber schon so ein Zeital­ter lang. Woher er dieses Wis­sen hat? Wahrschein­lich göt­tliche Eingebung.

Aber wenn nun dieser gehei­deg­gerte Gott “Gott 2.0” ist, wo ist denn Gott 1.0 hin und wer war das über­haupt? Gott 1.0 war das Sub­sti­tut uner­füll­ter men­schlich­er Bedürfnisse: Den Bedürfnis­sen nach Sicher­heit, nach Erfolg, nach Ver­bun­den­heit, nach Ver­ständ­nis, nach Erken­nt­nis­gewinn, nach moralis­ch­er Führung und nach Bedürfnisüber­win­dung. Nun müf­felt es etwas, wäre Gott nichts weit­er als ein Platzhal­ter men­schlich­er Bedürfnisse. Immer­hin sei man durch die ver­wor­rene Gott 1.0‑Version Zeuge der wahren Natur des Göt­tlichen. Aber die Ver­sion hat halt ein paar Bugs, die muss man tem­porär fixen.

So einen Unfug kann man am besten Amerikan­ern andrehen und daher arbeit­et sich der Autor das ganze Buch über an Richard Dawkins ab — und genauer: nur an dessen Buch Der Gotteswahn, als gäbe es keine anderen Argu­men­ta­tio­nen, gegen die es sich zu behaupten gilt. Nun ist es in der Tat so, dass Dawkins den argu­men­ta­tiv­en Fehler bege­ht, Reli­gion als Ganzes für erledigt zu erk­lären, indem er religiöse Riten und den Glauben an religiöse Phänom­e­nal­ität als irra­tional demaskiert.

Es ist aber eben­solch­er Unsinn, den Umstand, Dawkins einen Fehler zu attestieren und die diesem angedichtete Nicht­beant­wor­tung von für Men­schen nicht zu beant­wor­tenden Fra­gen (Warum denken Men­schen logisch?), für einen Beleg der Exis­tenz Gottes zu halten.

Man kann somit James P. Cor­ne­lio zustimmen:

Dieses Buch ist mit geist­tö­ten­dem Geschwafel gefüllt, wo Lis­ten mit ver­schiede­nen Eigen­schaften (in der Regel sich wieder­holende, staub­trock­ene und eher unklare als ein­leuch­t­ende) eine durch­dachte, begrün­dete Argu­men­ta­tion sub­sti­tu­ieren sollen.

Und dem Autor ist nur zu wün­schen, dass er mal ganz lange ganz ruhig ist.

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Neu im Bücherschrank (82): J.K. Rowling — Harry Potter and the Chamber of Secrets

rowlingchamber Dies ist der zweite Teil der Har­ry-Pot­ter-Rei­he und eher so etwas wie ein Bindeglied zwis­chen dem inter­es­san­ten ersten und dem düsteren drit­ten Teil, den ich noch für den besten der ganzen Rei­he halte. Das Buch ist schon 17 Jahre alt, selb­st die Ver­fil­mung ist 13 Jahre her, daher weiß ich gar nicht, ob sowas noch außer­halb der Rei­he gut gele­sen wer­den kann — und ob die Rei­he noch neue Fans bekommt. 

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Gefahren des Freifunks

In der IVZ schreibt man über das Frei­funk-Pro­jekt, eine Ini­tia­tive, um an möglichst vie­len Orten Wlan-Router zur Ver­fü­gung zu stellen, sei es bei kom­merziellen oder nicht-kom­merziellen Dienstanbietern.

Der Knack­punkt, viele Mit­stre­it­er zu überzeu­gen, wird neben ein­er tech­nisch leicht­en und ein­wand­freien Umset­zung die Sicher­heit in rechtlichen Fra­gen sein. Das gilt es, klar herauszuarbeiten.

Lei­der leis­tet die IVZ in dieser Hin­sicht keinen Dienst, son­dern lässt man jeman­den aus dem Vor­stand des Stadt­mar­ket­ing Vere­ins in Ibben­büren kri­tik­los zu Wort kommen:

Mit dem Router der Frei­funker haben diese eine tech­nis­che Möglichkeit gefun­den, die Stör­erhaf­tung zu umge­hen. Zumal den Frei­funkern sog­ar per Gericht das Provider­priv­i­leg zuge­sprochen wurde, das son­st nur kom­merzielle Anbi­eter genießen. Und deshalb ist dieser Weg auch rechtlich ein­wand­frei nach aktueller Gesetzeslage.

Das klingt schön, stimmt nur lei­der nicht. Den Frei­funkern wurde bish­er nicht per Gericht das Provider­priv­i­leg zuge­sprochen. Somit ist dieser Weg nicht rechtlich ein­wand­frei und schon gar nicht nach aktueller Geset­zes­lage. Es ist besten­falls bei Kla­gen unwahrschein­lich, wegen Stör­erhaf­tung belangt zu wer­den. Heute schon von ein­er Rechtssicher­heit bei Frei­funkern zu sprechen ist schlicht nicht kor­rekt — so sehr es zu wün­schen wäre.

Und auch bei der IVZ selb­st geht es kun­ter­bunt durcheinander:

Hin­ter­grund der bish­eri­gen Gericht­sentschei­dun­gen ist die nur in Deutsch­land beste­hende Stör­erhaf­tung nach dem Telemediengesetz. 

Sie kön­nen ja mal rat­en, wo die Stör­erhaf­tung nicht geregelt wird. Klein­er Tipp: Nicht im Teleme­di­enge­setz.

Diese besagt, dass Unternehmen, wie zum Beispiel Hotels, Kneipen oder Cafés dafür ver­ant­wortlich sind, wenn über ihren WLAN-Zugang Nutzer Straftat­en bege­hen, indem sie sich beispiel­sweise ille­gal Musik oder Filme runterladen.

Das Gegen­teil ist der Fall: Die §§8–10 des Teleme­di­enge­set­zes regeln das soge­nan­nte Provider­priv­i­leg, dem zufolge Inter­net­zu­gangsan­bi­eter, zu denen mitunter auch Hotels und Cafés gerech­net wer­den, die einen Inter­net­zu­gang anbi­eten, ger­ade nicht für Straftat­en von Nutzern haften, sofern sie sich an die Dien­stan­bi­eterpflicht­en hal­ten. Ob das Provider­priv­i­leg gän­zlich von der Stör­erhaf­tung befre­it, ist somit offen.

Kün­ftig kön­nte es allerd­ings für kom­merzielle Anbi­eter freier Wlan-Net­ze etwas heikel­er wer­den: Der kri­tis­che Punkt ist diese Pas­sage des abges­timmten Ref­er­ente­nen­twurfs des Bun­desmin­is­teri­ums für Wirtschaft und Energie:

(4) Dien­stean­bi­eter, die einen Inter­net­zu­gang nach Absatz 3 geschäftsmäßig oder als öffentliche Ein­rich­tung zur Ver­fü­gung stellen, kön­nen wegen ein­er rechtswidri­gen Hand­lung eines Nutzers nicht auf Unter­las­sung in Anspruch genom­men wer­den, wenn sie zumut­bare Maß­nah­men ergrif­f­en haben, um eine Rechtsver­let­zung durch Nutzer zu ver­hin­dern. Dies ist ins­beson­dere der Fall, wenn der Diensteanbieter
1. angemessene Sicherungs­maß­nah­men durch anerkan­nte Ver­schlüs­selungsver­fahren oder ver­gle­ich­bare Maß­nah­men gegen den unberechtigten Zugriff auf das draht­lose lokale Funknetz durch außen­ste­hende Dritte ergrif­f­en hat und
2. Zugang zum Inter­net nur dem Nutzer gewährt, der erk­lärt hat, im Rah­men der Nutzung keine Rechtsver­let­zun­gen zu begehen.

Die Pas­sage soll dazu dienen, Leute zu ver­fol­gen, die Kinder­pornographis­ches aus dem Inter­net saugen, und sowas lässt sich wohl in einem öffentlichen Netz bess­er an als daheim. Viel Spaß also dabei, wenn die Staat­san­waltschaft auf der Mat­te ste­ht und Namen wis­sen will — denn die hat man laut Entwurf zur Sicher­heit bess­er zu ken­nen, will man nicht haften.

Hierzu
Thomas Stadler: Wie die Fach­welt auf den Geset­ze­sen­twurf zur WLAN-Haf­tung reagiert

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Sauna-Bad-Geschichte

Erin­nern Sie sich eigentlich noch an die merk­würdi­ge Sauna-Bad-Geschichte in der lokalen Häkel­pos­tille vor ein paar Tagen? Ein Pärchen stand wegen eines Dieb­stahles in einem Schwimm­bad vor Gericht. Vor diesem Vor­fall soll es wohl in ein­er Sauna heiß her gegan­gen sein, was man im Lokalteil mit “Erst Sex in der Sauna und dann die Zeche geprellt” anreißen musste. Wer seinen Lokalteil mit Strick- und Kochgeschicht­en vol­lkriegen muss, ist für sowas sicher­lich dankbar.

Der eigentliche Autor des Textes hat­te diesen an die West­fälis­chen Nachricht­en verkauft, wie er dann auch auf Face­book schrieb:

Meine Sauna-Bad-Geschichte wurde jet­zt auch von den “West­fälis­chen Nachricht­en” (WN) in Mün­ster über­nom­men. Denn die Täterin kommt aus Ibben­büren — wo diese Zeitung erscheint. Allerd­ings: Den Text kann man online nur lesen, wenn man dafür auch bezahlt. Eine Bezahlschranke gegen die Gratis-Unkul­tur im Netz. Aber immer­hin bekommt man gratis ein Foto geboten, das einen pornografis­chen Text erwarten lässt! 

http://www.ivz-aktuell.de/lokales/ibbenbueren_artikel,-Erst-Sex-in-der-Sauna-und-dann-die-Zeche-geprellt-_arid,445343.html

Jaja, diese Gratis-Unkul­tur, schlimme Sache sowas. Dass immer noch Leute meinen, sie kön­nten sich im Inter­net frei bedi­enen. Aber Moment mal: Wieso denkt der eigentlich, die WN erscheine in Ibbenbüren?

Der Autor und ich sind dann so ins Gespräch gekom­men und ich fragte schlicht, ob nicht bekan­nt wäre, dass das zwei unter­schiedliche Zeitun­gen wären, und ob er denn von bei­den bezahlt wor­den wäre.

Und die Antwort? Tja, sagen wir’s mal so: Eine Bezahlschranke schützt mitunter wohl auch die Gratis-Unkul­tur im Netz.

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