Aufnahmeunwilligkeit

POPCORN! Der Stadt­sportver­band ver­weigert dem Tai­ji Dao & Qi Gong-Vere­in die Auf­nahme mit der untauglichen Begrün­dung, dass der Vere­in keine Jugen­dar­beit vor­weisen könne. Und dann hat man dieses Kri­teri­um zur Auf­nahme eines Vere­ins nicht ein­mal in der eige­nen Satzung ste­hen, wie pein­lich ist das denn? Allerd­ings soll der SSV laut Satzung selb­st die Jugen­dar­beit fördern, offen­bar bei Vere­inen wie dem Tai­ji Dao & Qi Gong-Vere­in. Kommt man dem wirk­lich nach? Und der Vor­wurf der fehlen­den Gemein­nützigkeit ist auch ver­pufft oder wie?

Son­der­lich wil­lens, die Angele­gen­heit passend zur in zwei Wochen stat­tfind­en­den Vol­lver­sam­lung beizule­gen, ist man auch nicht, man möchte es lieber ins kom­mende Jahr ver­schieben. Mal ganz abge­se­hen davon, dass andere SSV-Mit­glieder ob dieser ange­blichen Mit­glied­spflicht ins Schwitzen ger­at­en kön­nen: Rein rechtlich beg­ibt sich der SSV da ger­ade auf dünnes Eis.

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