Farbenblind

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Die IVZ berichtet darüber, wie eine Lehrerin von ein­er Sozialar­bei­t­erin im Straßen­verkehr drangsaliert wurde:

Die Lehrerin wurde jedoch vor Gericht von Staat­san­waltschaft und Vertei­di­gung der­art mit Fra­gen bom­bardiert, dass sie sich in Wider­sprüche ver­strick­te. Als sie von ein­er orange­far­be­nen Ampel sprach, fragte die Ober­amt­san­wältin: „Was ist orange, es gibt nur rot, gelb oder grün“. Die Zeu­g­in antwortete: „Ich sehe immer orange.“ – „Haben Sie Wahrnehmungsstörun­gen, sind Sie far­ben­blind“, fragte daraufhin die Anklagev­ertreterin. „Nein, son­st wäre ich nicht Lehrerin gewor­den“, antwortete die Zeugin.

Tja, Ver­wik­lun­gen in Wider­sprüche kann ich hier weit und bre­it nicht erken­nen. Der Witz ist ja: Zwar wird die mit­tlere Ampel­licht­farbe straßen­verkehrsrechtlich als “gelb” beze­ich­net, tat­säch­lich ist sie aber eher orange. Die Redeweise der Lehrerin ist somit nicht wahrnehmungs­gestört, son­dern schlicht richtig, nur die Ober­amt­san­wältin mis­sachtet den Unter­schied zwis­chen Dekla­ra­tion und tat­säch­lich­er Erscheinung.

Offen­sichtlich ist es für die Lehrerin ein Wider­spruch, Wahrnehmungsstörun­gen zu haben und den Beruf des Lehrers auzuüben. In den ver­wick­elt sie sich aber nicht. Abge­se­hen davon muss das eine Einzel­n­mei­n­ung sein *hust*.

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