Die IVZ und das Leistungsschutzrecht

Ein komis­ch­er Zusam­men­hang, von dem da in der Über­schrift die Rede ist, find­en Sie nicht? Und doch gibt es ihn. Denn die IVZ ist auf eine schwarze Liste gekom­men, weil sie ange­blich das Leis­tungss­chutzrecht unter­stützt. Ich habe nicht erfahren kön­nen, wie man diese Liste begrün­det, woher die Infor­ma­tio­nen kom­men und was das genau aus­sagen soll. Und wenn man nach­fragt, kriegt man zu hören, man solle gefäl­ligst sel­ber nachforschen. 

Wenn es so sein sollte, dass man bei der IVZ das Leis­tungss­chutzrecht, dass sich gegen Google wen­det, unter­stützt, ist es natür­lich äußerst albern, denn die IVZ nutzt kosten­los Google für ihre Inter­net­sei­t­e­n­analyse. Mit dem Leis­tungss­chutzrecht geht der Vor­wurf ein­her, Google prof­i­tiere unrecht­mäßig von den Leis­tun­gen der Ver­leger. Außer­dem fügt die IVZ auf Face­book genau die Snip­pets in fremder Wer­beumge­bung eigen­ständig ein, für die durch das Leis­tungss­chutzrecht Gebühren aufer­legt wer­den sollen.

Worum geht es eigentlich? Nun, das ist gar nicht so ein­fach zu sagen, denn sowohl Zeitun­gen wie auch Google ver­schleiern das uner­mütlich. Die ARD-Sendung ZAPP ver­an­schaulicht es aber ganz nett:

Ver­schärft aus­ge­drückt: Es kann zu ein­er Abmah­n­welle kom­m­men, bei der poten­tiell jed­er, der im Inter­net irgen­dein Kle­in­stz­i­tat ein­er Zeitung veröf­fentlicht, abgemah­nt wird.

Wenn man bei Zeitun­gen schaut, liest man so etwas, dass es darum gin­ge, ob Ver­lage Such­maschi­nen ihre Texte kosten­los zur Ver­fü­gung stellen müssten, wie hier bei der Axel-Springer-Zeitung Die WELT. Darum geht es über­haupt nicht und das wird der Autor Ulrich Clauß auch sicher­lich sach­lich richtig aus­drück­en kön­nen, wenn er denn wollte. Will er aber schein­bar nicht. Bei Die WELT geht eben die Wahrheit flöten, wenn es um die Eigen­in­ter­essen geht. Das ist übri­gens genau das, was bei dieser Zeitung Lucas Wiegel­mann Google vor­wirft. Da wirft ein Hütchen­spiel­er dem anderen vor, er würde betrü­gen. Wie lustig.

Witzig sieht es auch beim Han­dels­blatt aus. Da wird vor der Nachricht, dass deren Chefredak­teur das Leis­tungss­chutzrecht für unauswe­ich­lich hält, eine Google-Wer­be­fläche geschal­tet, durch die das Han­dels­blatt Wer­beein­nah­men bekommt, falls da jemand draufk­lickt. Und als Wer­bung schal­tet Google die eigene Kam­pagne gegen das Leistungsschutzrecht:

Bei CDU/CSU und FDP glauben immer noch einige, dass Google im Fall eines Leis­tungss­chutzrecht Geld an Ver­leger zahlen würde. Davon ist nicht auszuge­hen. Google braucht die Ver­leger nicht. Sie kann auf ihre Seit­en verzicht­en und würde dies auch tun, wenn das Ver­linken wie bish­er Geld kosten würde. Aber was für ein Schaden wäre es für kleine Zeitun­gen wie der IVZ, wenn sie nicht mehr bei Google gelis­tet wer­den wür­den? Damit wäre schlimm­sten­falls der Zug abge­fahren, Wer­beanzeigen auf der eige­nen Seite ver­mark­ten zu kön­nen — man ist ja nicht mal durch Google erreichbar. 

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