Was Juristen gerne hätten

Eine merk­würdi­ge Beruf­sauf­fas­sung haben Richter und Staat­san­wältin da: In einem Ver­fahren vor dem Jugend­schöf­fen­gericht möcht­en bei­de gerne einen Angeklagten verurteilen, aber ihre Zweifel lassen das nicht zu. Dabei hat ein Richter nicht nach seinen Zweifeln zu urteilen, son­dern er soll darüber richt­en, ob ihm vorgelegte Sachver­halte unter die Ver­let­zung eines niedergeschriebe­nen Rechts fallen.

Die Aus­sagen der bei­den Fre­unde klafften jedoch so weit auseinan­der, „als würde ein­er vom Tatort gestern Abend und der andere von dem vor ein­er Woche erzählen“, beklagte der Richter. Die Staat­san­wältin drück­te es drastis­ch­er aus: „Wenn ich eine Anzeige wegen Falschaus­sage erstat­ten wollte, wüsste ich nicht ein­mal gegen wen der beiden“. 

Und es war für die Juris­terei nicht im vorhinein erkennbar, dass hier Aus­sage gegen Aus­sage ste­ht? Stattdessen vergibt der nicht­ge­nan­nte Richter ein “Freis­pruch fün­fter oder sech­ster Klasse”:

Wir glauben nicht, dass der Angeklagte an diesem Vor­fall unschuldig ist, aber let­zte Zweifel ver­hin­dern ein Urteil

so zitiert die IVZ den Richter. Dabei sind es doch wohl eher fehlende Beweise, die eine Verurteilung nicht zulassen. Da mögen unsere Juris­ten glauben und zweifeln, so viel sie wollen.

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